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Ungenutzte Ferientage

Manchmal hat man am Ende des Jahres noch ungenutzte Ferientage. Was mit diesen Ferientagen passiert, darum ranken sich einige Mythen. Ich kläre sie für dich auf.

Kann mich der Arbeitgebende dazu zwingen, alle Ferientage für das laufende Kalenderjahr zu nehmen?

Ja das kann er. Das Gesetz schreibt vor, dass Ferien in der Regel im laufenden Kalenderjahr zu beziehen sind. Dadurch soll garantiert werden, dass sich die Arbeitnehmenden regelmässig erholen und ausruhen. Der Arbeitgeber kann, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten, Zwangsferien anordnen. Hat man Ende des Jahres noch ungenutzte Ferientage, verfallen diese nicht und werden ins nächste Jahr mitgenommen.

Verfallen meine ungenutzten Ferientage aus dem Vorjahr innerhalb von drei Monaten?

Nein das tun sie nicht. Zwar können Ferien verjähren, doch beträgt die Frist hierfür fünf Jahre. Und das unabhängig davon, was im firmeneigenen Reglement steht. Dabei verjähren die Ferientage kaum, denn immer, wenn man Ferientage bezieht, werden diese vom ältesten Guthaben aufgebraucht. Der Arbeitgebende kann jedoch mit dem Ferienbezug geltend machen, dass ein jüngeres Ferienkontingent zuerst aufgebraucht wird. Macht er diesen Einwand nicht, wird automatisch das älteste Guthaben abgebucht.

Kann ich mir meine überzähligen Ferientage auch auszahlen lassen?

Grundsätzlich nein. Ferien sind zu beziehen und dürfen nicht ausbezahlt werden. Eine Ausnahme besteht am Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn deren Bezug aus dringenden betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist oder sofern der Ferienanspruch die verbleibende Zeit bis zur Beendigung überschreitet, dann dürfen die ungenutzten Ferientage ausbezahlt werden.

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