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Travail.Suisse begrüsst Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes

Die BVG-Kommission hat heute beschlossen, dem Bundesrat eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1,25 auf 1,75 Prozent zu empfehlen. Travail.Suisse, der Dachverband von Syna, begrüsst diesen Entscheid, der die Verzinsung der Altersguthaben deutlich verbessert. Gleichzeitig ist Travail.Suisse der Ansicht, dass es durchaus Spielraum gegeben hätte für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 2 Prozent.

Die BVG-Kommission hat heute entschieden, dem Bundesrat eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf 1,75 Prozent vorzuschlagen. Travail.Suisse begrüsst diesen Entscheid. Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik, hält fest: «Nach der langen Tiefzinsphase ist eine Erhöhung des Mindestzinssatzes dringend angezeigt. Gerade angesichts der aufgelaufenen Teuerung ist es für die Versicherten wichtig, dass der Mindestzinssatz steigt. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Alterskapital nicht an Wert verliert.»

Travail.Suisse hatte sich in der Vernehmlassung für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 2 Prozent ausgesprochen. Die Pensionskassen verfügen über einen ausserordentlich hohen Deckungsgrad von 122 Prozent. Gleichzeitig sind die Anlagemöglichkeiten auf den Finanzmärkten sehr gut. Die Märkte haben sich im vergangenen Jahr trotz der geopolitischen Verwerfungen als sehr robust erwiesen. Eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 2 Prozent wäre für die Pensionskassen aus Sicht von Travail.Suisse deshalb problemlos tragbar gewesen.

Für die Versicherten ist eine solide Verzinsung ihrer Altersguthaben von zentraler Bedeutung. Sie stärkt das Vertrauen in die zweite Säule und leistet einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Absicherung im Alter. Travail.Suisse erwartet deshalb vom Bundesrat, dass er die Interessen der Versicherten bei seinem definitiven Entscheid über den Mindestzinssatz berücksichtigt.

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