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Grafische Industrie

Der neue  GAV in der grafischen Industrie gilt seit 1. Januar 2025.  Es wurden zahlreiche Artikel klarer formuliert und Wiederholungen bereinigt. Auch konnten die Mindestlöhne und die Löhne der Lernenden erhöht werden.
Für schwierige wirtschaftliche Situationen wurde neu ein Krisenartikel eingeführt, um so Arbeitsplätze zu sichern.

Mit einer neu eingeführten Missbrauchsklausel im Krankheitsfall sollen Fehlanreize bei krankheitsbedingten Kurzabsenzen vermieden und Fairness gefördert werden.

Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Grafische Industrie, Viscom
Bis wann?
31.12.2026
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Grafische Facharbeiterinnen und -arbeiter, die in Viscom-Mitgliedsunternehmen oder Unternehmensteilen arbeiten
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
Gelernte Arbeitnehmende: Lehre 4 Jahre
 

Fr./Mt.

1.-4. Berufsjahr

4'200

Ab 5. Berufsjahr

4'650

Gelernte Arbeitnehmende (Lehre 4 Jahre industrielle Weiterverarbeitung) Fachrichtung Industrie
 

Fr./Mt.

1.-4. Berufsjahr

4'050

Ab 5. Berufsjahr

4'650

Gelernte Arbeitnehmende (Lehre 4 Jahre industrielle Weiterverarbeitung) Fachrichtung Handwerk
 

Fr./Mt.

1.-4. Berufsjahr

3'875

Ab 5. Berufsjahr

4'475




Gelernte Arbeitnehmende, (Lehre 3 Jahre industrielle Weiterverarbeitung)
 

Fr./Mt.

1.-4. Berufsjahr

3'950

Ab 5. Berufsjahr

4'450


 

Fr./Mt.

Gelernte Arbeitnehmende, (Lehre 2 Jahre, industrieelle Weiterverarbeitung

3'850

Ungelernte Arbeitnehmende

3'850

Ungelernte Arbeitnehmende (industrielle Weiterverarbeitung)

3'650

 

Aktuelle Lohnerhöhungen
Werden in den Betrieben verhandelt
Arbeitszeit
Durchschnittlich 40 Wochenstunden
Unter bestimmten Voraussetzungen: 42 Stunden
Flexibel 30–45 Stunden pro Woche
Ferien
5 Wochen
Ab 50. Altersjahr: 6 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage bezahlt, auf Wunsch weitere 10 Tage unbezahlt
Berufsbeitrag
Gelernte: 360.– Fr. pro Jahr
Ungelernte und Maschinenführer: 180.– Fr. pro Jahr
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