Grafische Industrie
Der neue GAV in der grafischen Industrie gilt seit 1. Januar 2025. Es wurden zahlreiche Artikel klarer formuliert und Wiederholungen bereinigt. Auch konnten die Mindestlöhne und die Löhne der Lernenden erhöht werden.
Für schwierige wirtschaftliche Situationen wurde neu ein Krisenartikel eingeführt, um so Arbeitsplätze zu sichern.
Mit einer neu eingeführten Missbrauchsklausel im Krankheitsfall sollen Fehlanreize bei krankheitsbedingten Kurzabsenzen vermieden und Fairness gefördert werden.
Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Für schwierige wirtschaftliche Situationen wurde neu ein Krisenartikel eingeführt, um so Arbeitsplätze zu sichern.
Mit einer neu eingeführten Missbrauchsklausel im Krankheitsfall sollen Fehlanreize bei krankheitsbedingten Kurzabsenzen vermieden und Fairness gefördert werden.
Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Grafische Industrie, Viscom |
Bis wann? | 31.12.2026 |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Grafische Facharbeiterinnen und -arbeiter, die in Viscom-Mitgliedsunternehmen oder Unternehmensteilen arbeiten |
Nein |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Gelernte Arbeitnehmende: Lehre 4 Jahre
Gelernte Arbeitnehmende (Lehre 4 Jahre industrielle Weiterverarbeitung) Fachrichtung Industrie
Gelernte Arbeitnehmende (Lehre 4 Jahre industrielle Weiterverarbeitung) Fachrichtung Handwerk
Gelernte Arbeitnehmende, (Lehre 3 Jahre industrielle Weiterverarbeitung)
Fr./Mt. |
|
1.-4. Berufsjahr |
4'200 |
Ab 5. Berufsjahr |
4'650 |
Fr./Mt. |
|
1.-4. Berufsjahr |
4'050 |
Ab 5. Berufsjahr |
4'650 |
Fr./Mt. |
|
1.-4. Berufsjahr |
3'875 |
Ab 5. Berufsjahr |
4'475 |
Gelernte Arbeitnehmende, (Lehre 3 Jahre industrielle Weiterverarbeitung)
Fr./Mt. |
|
1.-4. Berufsjahr |
3'950 |
Ab 5. Berufsjahr |
4'450 |
Fr./Mt. |
|
Gelernte Arbeitnehmende, (Lehre 2 Jahre, industrieelle Weiterverarbeitung |
3'850 |
Ungelernte Arbeitnehmende |
3'850 |
Ungelernte Arbeitnehmende (industrielle Weiterverarbeitung) |
3'650 |
Aktuelle Lohnerhöhungen
Werden in den Betrieben verhandelt
Arbeitszeit
Durchschnittlich 40 Wochenstunden
Unter bestimmten Voraussetzungen: 42 Stunden
Flexibel 30–45 Stunden pro Woche
Unter bestimmten Voraussetzungen: 42 Stunden
Flexibel 30–45 Stunden pro Woche
Ferien
5 Wochen
Ab 50. Altersjahr: 6 Wochen
Ab 50. Altersjahr: 6 Wochen
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage bezahlt, auf Wunsch weitere 10 Tage unbezahlt
Berufsbeitrag
Gelernte: 360.– Fr. pro Jahr
Ungelernte und Maschinenführer: 180.– Fr. pro Jahr
Ungelernte und Maschinenführer: 180.– Fr. pro Jahr