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Personalverleih

Über 300'000 Angestellte unterstehen dem GAV Personal­verleih. Damit ist er der grösste GAV in der Schweiz, bei dem auch Syna Sozial­partnerin ist. Sein Abschluss im Jahr 2012 war für die Temporär­branche ein Meilen­stein, da er für ausgeliehenes Personal in allen Branchen sichere Löhne und Arbeits­bedingungen bietet. Per 2024 wurde der GAV verlängert und die Löhne wurden erhöht.
Geltungsbereich GAV
GAV
Personalverleih tempservice
Bis wann?
2027
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Entliehende Arbeitnehmende von Betrieben mit Arbeitsverleihbewilligung nach Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
AVE
Ja
Details, Löhne
Mindestlöhne
Ungelernte
 

Fr./Mt.

Fr./h

Tessin

3'365.00

18.46

Hochlohngebiet*

3'951.26

21.68

Genf 4'092.00 22.45

übrige Schweiz

3'744.86

20.55

Angelernte (4 Jahre Berufspraxis)
 

Fr./Mt.

Fr./h

Tessin

3'731.57

20.47

Hochlohngebiet*

4'286.34

23.52

übrige Schweiz

4'013.89

22.02

Gelernte (EFZ resp. EBA, 3 Jahre Berufspraxis)
 

Fr./Mt.

Fr./h

Tessin

4'240.42

23.27

Hochlohngebiet*

4'870.84

26.73

übrige Schweiz

4'561.24

25.03

* Agglomeration Bern, Arc lémanique, Kantone BS, BL, ZH und GE

Lohnzulagen
Nachtarbeit: 25%
Sonntagsarbeit: 50%

Gesamtarbeitsvertragliche oder betriebliche Bestimmungen in Betrieben mit Schichtarbeit und dauernder Sonntagsarbeit (Gesundheitswesen, Gastronomie, öffentlicher Verkehr und Regiebetriebe, Tourismus usw.) gelten im Bereich der Lohnzuschläge auch für das verliehene Personal.
Arbeitszeit
Wöchentlichen Normalarbeitszeit: 42 Stunden
Ferien
20 Arbeitstage (8,33%)
Bis zum zurückgelegten 20. und ab dem vollendeten 50 Altersjahr: 25 Arbeitstage (10,6%)
Berufsbeitrag
0.4% jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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