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Aktuelles aus dem Bauhauptgewerbe
Syna Bau-Info
Dein Arbeitgeber hat die Pflicht, dich vor Kälte zu schützen.
Wusstest du?
Wenn du bei einer Temperatur von unter 15 Grad arbeiten musst, gilt dies gesetzlich als Kältearbeit.Dein Arbeitgeber hat dann die Pflicht, Schutzmassnahmen zu treffen.
Konkret heisst das
Bei einer Temperatur zwischen 15-10 Grad solltest du dich regelmässig an einem warmen Ort wieder aufwärmen können, spätestens jeweils nach 150 Minuten Arbeit und mindestens für 10 Minuten.Melde dich bei deinem Syna-Regionalsekretariat, wenn du der Meinung bist, dass dein Arbeitgeber sich zu wenig um deine Gesundheit kümmert.
GENAU ERKLÄRT
Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung
Anhand der Lufttemperatur werden fünf Kältebereiche definiert. Je nachdem unterscheiden sich die minimalen Aufwärmzeiten an sicheren, warmen Orten und die maximalen Arbeitszeiten dazwischen:
Kältebereich | Lufttemperatur °C | Max. Aufenthaltsdauer ohne Unterbruch, in Minuten |
Mindestdauer Aufwärmzeit in Minuten |
---|---|---|---|
I. Kühl | unter +15 bis +10°C | 150 | 10 |
II. Leicht kalt | unter +10 bis -5°C | 150 | 10 |
III. Kalt | unter -5 bis -18°C | 90 | 15 |
IV. Sehr kalt | unter -18 bis -30°C | 90 | 30 |
V. Tiefkalt | unter -30 bis -40°C | 60 | 60 |
unter -40°C | 20 | 60 | |
Quelle: DIN 33 403-5-2001-04: Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung |
Mehr findest du in dieser Seco-Broschüre (nur deutsch/französisch/italienisch).
Kollegiale Grüsse aus Olten
Guido Schluep, Branchenleiter Bau
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