Die Plattenleger/innen können neu mit 62 in Rente gehen - Arbeitgeber und Gewerkschaften beschliessen die Frühpensionierung
Plattenlegerinnen und Plattenleger können ab Ende nächsten Jahres bereits mit 62 Jahren in Pension gehen. Die Sozialpartner des Plattenlegergewerbes für die Deutschschweiz haben beschlossen, die Frühpensionierung einzuführen. Der Arbeitgeberverband Ceruniq gab an seiner Delegiertenversammlung am letzten Freitag grünes Licht. Bereits zuvor hatten die Gewerkschaften Syna und Unia zugestimmt. Damit gilt die Frühpensionierung künftig für Plattenleger/-innen in der ganzen Schweiz.
Die vorzeitige Pensionierung wurde im Rahmen des neuen Landesgesamtarbeitsvertrags (LGAV) vereinbart, den die Ceruniq-Delegierten an ihrer Versammlung in Brunnen mit überwältigender Mehrheit genehmigt haben. Die Plattenlegerbranche der Deutschschweiz wird sich damit ab 2027 der Vorpensionierungskasse des Westschweizer Ausbaugewerbes Resor anschliessen. Voraussichtlich bereits ab dem 1. Oktober 2027 erhalten die ersten Plattenleger/innen ab 62 eine Überbrückungsrente bis zur ordentlichen Pensionierung. Bisher konnten die Plattenleger/innen der Deutschschweiz erst mit 65 Jahren in Rente gehen.
Über das deutliche Abstimmungsresultat zeigt sich Konrad Imbach, Zentralpräsident von Ceruniq, sehr erfreut: «Dank der Frühpensionierung können wir angesichts des Fachkräfte-mangels die Attraktivität unserer Branche steigern». Mit der Frühpensionierung würden Anreize gesetzt, gut ausgebildete und erfahrene ältere Mitarbeitenden in der Branche zu halten. Konrad Imbach ergänzt: «Das breite Fachwissen bleibt erhalten und kann dem Berufsnachwuchs weitergegeben werden.»
Ausschlaggebend für den Anschluss an die Westschweizer Lösung gaben die guten Erfahrungen des Plattenlegergewerbes in der Romandie aber auch der Sektionen Tessin und beider Basel, die seit längerem Teil von Resor sind. Für Andreas Furgler, Geschäftsführer von Ceruniq, ist das Modell ein wichtiger Meilenstein: «Das Plattenlegergewerbe hat nun schweizweit ein einheitliches Frühpensionierungsmodell, das macht uns einzigartig. Diese Lösung ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung für die langjährigen, treuen Mitarbeitenden in unserer Branche.»
Verdient früher in Rente
Und Guido Schluep, Zentralsekretär der Gewerkschaft Syna, fügt an: «Mit diesem GAV schaffen wir echte Planungssicherheit. Wer frühzeitig in Pension gehen möchte, kann das jetzt tun – ohne finanzielle Abstriche hinnehmen zu müssen. Das ist das Ergebnis von hartnäckigen Verhandlungen und zeigt, was die Branche für ihre Leute erreichen kann.»
Der Landesgesamtarbeitsvertrag LGAV und Resor sollen Anfang 2027 in Kraft gesetzt werden. Die Allgemeinverbindlichkeit wird dem Bundesrat beantragt.
