Recht auf Arbeit für alle
Geflüchtete, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten, haben das Recht zu arbeiten. Doch es gestaltet sich für sie schwierig, eine Anstellung zu finden.
In der Schweiz spielt sich die Arbeitsintegration zwischen drei Akteuren ab: der Person, dem Staat und dem Arbeitgebenden. Und dabei sind alle Involvierten für eine erfolgreiche Integration verantwortlich. Die Arbeitgebenden sind sich ihrer Verantwortung noch nicht bewusst. Laut Bundesstatistik hatten im Jahr 2021 lediglich 55% der Geflüchteten nach sieben Jahren in der Schweiz einen Arbeitsplatz gefunden. Dieser Prozess verläuft viel zu langsam und ist angesichts des chronischen Arbeitskräftemangels in einigen Branchen unverständlich.
Syna appelliert an die Kantone und den Bund, verstärkt Sprachlernprogramme zu fördern und die Anerkennung von ausländischen Diplomen sowie bisheriger Berufserfahrungen voranzutreiben. Dies würde den Unternehmen in der Schweiz den Einstellungsprozess für Geflüchtete und vorläufig aufgenommene Personen erheblich erleichtern. Gleichzeitig muss der Staat auch den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unterstützen, um allen die Chance zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren und berufstätig zu sein.
Viele Arbeitgebende sind nicht ausreichend mit den Anstellungsbedingungen für Geflüchtete vertraut. Unklarheiten bestehen darüber, wer mit welchem Status arbeiten darf und welche Unterstützungsangebote es gibt. Syna ist der Meinung, dass eine nationale Kampagne zur Förderung des Engagements für diese benachteiligte Bevölkerungsgruppe sowohl deren Integration verbessern als auch die Wirtschaft beleben und bereichern würde. Zusammen sind wir stärker!