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Aus den Regionen (D)

Zusammen gegen Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung ist in der Schweiz Alltag – ob auf dem Arbeitsmarkt, beim Arztbesuch, in der digitalen Welt oder in Pflegeeinrichtungen. Trotz des verfassungsmässigen Diskriminierungsverbots greift der Schutz zu kurz: Jetzt braucht es konkrete Massnahmen dagegen.

Ältere Menschen erleben, dass sie in ganz verschiedenen Lebensbereichen benachteiligt oder nicht ernst genommen werden. Das kann durch spöttische Bemerkungen geschehen, aber auch durch strukturelle Barrieren. Besonders bitter: Eigentlich garantiert die Bundesverfassung, dass niemand wegen des Alters benachteiligt werden darf. Doch dieser Schutz reicht in der Praxis oft nicht aus.

Ageismus im Alltag: keine Einzelfälle

Die Formen, in denen Altersdiskriminierung sichtbar wird reichen von subtilen Gesten bis zu gravierende Ungleichheiten.Im Gesundheitswesen etwa wird Betroffenen oft das Gefühl vermittelt, ihre Beschwerden seien «normal» und deshalb nicht ernst zu nehmen. Ein 70-jähriger Mann klagt über starke Rückenschmerzen. Die Ärztin winkt ab: «In Ihrem Alter ist das ganz normal, damit müssen Sie leben.» Eine gründliche Untersuchung findet nicht statt. Damit wird nicht nur eine potenziell behandelbare Erkrankung übersehen und das Vertrauen in die medizinische Versorgung untergraben.

Auf dem Arbeitsmarkt erfahren viele, und erst recht Ältere, Diskriminierung. Jüngeren wird zu wenig Erfahrung und Ernsthaftigkeit unterstellt, Ältere werden wegen angeblich fehlender Flexibilität benachteiligt. Altersdiskriminierung ist bei Stellensuchenden ab 55 Jahren ausgeprägt. Auch Restrukturierungen und Entlassungswellen treffen ältere Mitarbeitende überproportional.

Im digitalen Alltag zeigt sich Altersdiskriminierung in der zunehmenden Verlagerung alltäglicher Dienstleistungen ins Internet. Ein älterer Herr möchte ein Zugticket am Schalter kaufen. Stattdessen wird er auf eine App verwiesen – ohne Smartphone oder digitale Routine ist er ausgeschlossen und muss andere um Hilfe bitten. Fortschritt wird so zur Hürde, Teilhabe zur Herausforderung.

Was den Bereich Sicherheit angeht, schätzte der Bund 2020, dass in der Schweiz jährlich 300 000 bis 500 000 über 60-Jährige von Gewalt und Verwahrlosung betroffen sind. Doch obwohl Sicherheit zu den Kernaufgaben des Staates gehört, gibt es keine konkreten Massnahmen für mehr Sicherheit im Alter. Auch eine Form von Diskriminierung.

In Pflegeeinrichtungen sind es strukturelle Probleme, die Würde und Selbstbestimmung bedrohen. Wegen Fachkräftemangel betreuen Pflegende zu viele Bewohner gleichzeitig. Mahlzeiten werden hastig verteilt, Zeit für persönliche Gespräche bleibt kaum. Bewohnende werden z.T. mangels Personal medikamentös ruhiggestellt. Nicht das Pflegepersonal trägt die Schuld, sondern die unzureichenden Mittel, die ein würdevolles Altern unmöglich machen.

Abhängigkeiten im Alter

Ein zentrales Problem liegt in der asymmetrischen Machtverteilung. Mit zunehmendem Alter sind viele Menschen stärker auf Pflege, medizinische Betreuung oder finanzielle Unterstützung angewiesen. Damit verschiebt sich die Macht hin zu Fachpersonen, Angehörigen oder Institutionen, die oftmals über den Kopf der Betroffenen hinweg entscheiden.

Auch ökonomisch sind ältere Menschen häufig eingeschränkt: Renten und Sozialleistungen sind politisch festgelegt, die Betroffenen haben darauf kaum Einfluss. Hinzu kommen defizitäre Altersbilder in unserer Gesellschaft. Sie bewirken, dass Ältere in politischen und gesellschaftlichen Debatten weniger Gewicht haben.

Die Folgen: Ältere Menschen verfügen über weniger Einfluss auf ihr eigenes Leben, als ihnen zusteht. Das ist Ausdruck struktureller Ungleichheit – und damit eine Form von Diskriminierung, die dringend bekämpft werden muss.

Konkrete Massnahmen jetzt
VASOS hat eine Petition gegen Altersdiskriminierung gestartet. Mit unserer Petition fordern wir:
  1. Einen nationalen Aktionsplan: Bund und Kantone müssen verbindliche Ziele erarbeiten und klare Zuständigkeiten festlegen. Nur so lässt sich Altersdiskriminierung systematisch bekämpfen – statt auf Zufall oder guten Willen zu setzen.
  2. Gesetzliche Grundlagen und konkrete Massnahmen: Es braucht spezifische Bestimmungen, die Altersdiskriminierung explizit verbieten – sowohl im Verhältnis zwischen Staat und Bürger/-innen als auch im privaten Rechtsverkehr. Der Schutz vor Mehrfachdiskriminierung ist dabei zentral: Wer alt ist und zugleich einer weiteren benachteiligten Gruppe angehört, erfährt oft doppelte oder dreifache Diskriminierung. Besondere Beachtung gilt asymmetrischen Machtverhältnissen in Pflege, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Arbeit.
  3. Eine zentrale Fachstelle Altersdiskriminierung: Um Fortschritte dauerhaft zu sichern, muss der Bund eine Fachstelle schaffen, die Expertise bündelt und unabhängig arbeitet. Diese soll Bund und Kantone beraten, Forschung fördern und als Anlaufstelle für Betroffene dienen. Ziel ist eine altersfreundliche, diskriminierungsfreie Gesellschaft.
Für eine Gesellschaft der Würde

Altersdiskriminierung ist das Ergebnis gesellschaftlicher Entscheidungen. Strukturen können verändert, Gesetze verbessert und stereotype Altersbilder überwunden werden – doch dafür braucht es Druck und gemeinsame Forderungen.

Die VASOS sagt klar: Altern darf nicht Ausgrenzung bedeuten. Jeder Mensch hat Anspruch auf Respekt, Teilhabe und Selbstbestimmung – unabhängig vom Alter. Es ist höchste Zeit, dass die Politik handelt. Sorgen wir zusammen dafür, dass Menschen in der Schweiz nicht nur länger, sondern auch würdevoll leben können.

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