40 Jahre BVG: ein Pfeiler mit Zukunftsfragen
Vor 40 Jahren wurde das BVG eingeführt – ein Meilenstein für die Altersvorsorge. Was einst erkämpft wurde, steht heute vor neuen Herausforderungen.
Die zweite Säule ist heute ein selbstverständlicher Teil der Altersvorsorge in der Schweiz. Wer arbeitet, zahlt in eine Pensionskasse ein und baut damit ein Stück Sicherheit für die Zeit nach dem Erwerbsleben auf. Dass dies so ist, verdanken wir einem langen politischen Prozess und dem beharrlichen Einsatz jener, die sich für eine solidarische und kollektive Altersvorsorge starkgemacht haben.
Anfänge: Als Altersvorsorge Glückssache war
Bis weit ins 20. Jahrhundert war Altersvorsorge in der Schweiz weitgehend Privatsache. Einige grössere Unternehmen führten freiwillige Fürsorgestiftungen oder Pensionskassen für ihre langjährigen Angestellten ein – meist zugunsten männlicher Erwerbstätiger mit festem Einkommen. Die Mehrheit der Arbeitnehmenden, vor allem Frauen und Erwerbstätige mit tiefem Einkommen, hatte keinen Zugang zu einer beruflichen Vorsorge.
Erst mit der Einführung der AHV im Jahr 1948 wurde ein staatliches Sicherungsnetz für das Alter geschaffen. Die AHV als erste Säule der Altersvorsorge sollte das Existenzminimum garantieren. Rasch zeigte sich jedoch: Die AHV allein genügte nicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern – besonders nicht für Personen mit mittleren und höheren Einkommen.
1972: die politische Wende
In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs der Druck, die Altersvorsorge breiter abzustützen. Eine breite Allianz – bestehend aus Gewerkschaften, linken Parteien und christlich-sozialen Kräften – forderte, dass das Recht auf eine ergänzende Altersvorsorge nicht länger
vom Wohlwollen der Arbeitgebenden abhängen dürfe, sondern gesetzlich verankert werden müsse. Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikels zur beruflichen Vorsorge im Jahr 1972 gab das Schweizer Stimmvolk ein deutliches Zeichen: Die zweite Säule sollte zum Pflichtsystem werden – zugänglich für alle, nicht nur für wenige Privilegierte.
1985: Das BVG tritt in Kraft
und Invalidenvorsorge (BVG) in Kraft. Seither sind Arbeitgebende verpflichtet, ihre Mitarbeitenden ab einem bestimmten Mindesteinkommen über eine Pensionskasse zu versichern. Damit wurde die berufliche Vorsorge zur zweiten Säule im neu geschaffenen Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge:
- 1. Säule – staatliche Vorsorge (AHV/IV), existenzsichernd
- 2. Säule – berufliche Vorsorge (BVG), zur Sicherung des Lebensstandards
- 3. Säule – private, freiwillige Vorsorge zur individuellen Ergänzung
Pensionierung entweder als monatliche Rente oder Kapitalbetrag ausbezahlt. In der Praxis zeigt sich dabei die Orientierung, dass AHV und BVG je rund 30 Prozent und die Säule 3a etwa 20 Prozent des Erwerbseinkommens während der Berufstätigkeit abdecken sollen – eine Verteilung, die allerdings je nach Einkommen und Lebenssituation nicht für alle gleich realistisch ist.
Ein historischer Fortschritt – mit Fragen an die Zukunft
beruht: Wer arbeitet, soll im Alter abgesichert sein. Auch 40 Jahre später bildet das BVG einen wichtigen Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Doch die Diskussionen um seine Weiterentwicklung sind in vollem Gange – etwa zur Frage, wie gut das System Teilzeitbeschäftigte
abdeckt, ob die Altersbeitragsstaffelung noch zeitgemäss ist oder wie gerecht der Umwandlungssatz gestaltet wird. Diese und weitere Fragen zur Gegenwart und Zukunft der zweiten Säule beantwortet Johann Tscherrig, Mitglied der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Syna, im Interview.
