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25 Jahre Syna

Wir verlosen unter den Teilnehmenden viermal 250 Franken Reka-Checks oder Lidl-Gutscheine – viel Glück.




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Was ist eine Gewerkschaft?

Arbeit­nehmenden­ver­tretung

Ge­werk­schaften sind Organisationen, in denen Arbeit­nehmende sich zusammen­schliessen, um ihre Rechte zu ver­teidigen. Mit­glieder können bei Problemen am Arbeit­platz oder bei Fragen rund um Sozial­ver­sicherungen auf die Unter­stützung ihrer Ge­werkschaft zählen.

Wir sorgen für bessere Arbeits­bedingungen und höhere Löhne. Dies wird in so­genannten Gesamt­arbeits­verträgen (GAV) fest­gehalten, die wir mit den Arbeit­gebenden ver­handeln.

Syna ist die älteste All­branchen­ge­werkschaft der Schweiz. Das heisst: Wir vertreten Arbeit­nehmende aus allen Berufs­gruppen.




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Seit wann gibt es in der Schweiz bezahlte Ferien?

1966

Obwohl: Alle Ant­worten sind ein bisschen richtig. Das erste Mal im Gesetz ver­ankert wurden 2 Wochen Ferien für alle 1966. Seit 1984 haben in der Schweiz alle An­ge­stellten das Recht auf 4 Wochen bezahlte Ferien. Bis in die 1920er-Jahre gab es Ferien nur für die, die in Büros arbeiteten. Der Grund? Die anderen Arbeiter/-innen seien genügend an der frischen Luft – kein Witz!

Dank Gesamt­arbeits­verträgen (GAV) pro­fi­tieren viele Arbeit­nehmende von zu­sätz­lichen Ferien- und Frei­tagen. Die Ini­tiative «6 Wochen Ferien für alle» unseres Dach­ver­bandes Travail.Suisse wurde 2012 leider nicht an­ge­nommen.




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Wie lange dauert in der Schweiz der gesetzliche Vaterschaftsurlaub?

2 Wochen

2017 reichte Syna ge­meinsam mit ihrem Dach­verband Travail.Suisse und weiteren Or­gani­sationen die Volks­initiative für 4 Wochen Vater­schafts­urlaub ein. Das Parlament kürzte die Vor­lage auf 2 Wochen. Das Stimm­volk nahm die Vor­lage mit über­wältigenden 60,3% an. Seit dem 1. Januar 2021 profi­tieren Väter von 2 Wochen be­zahltem Vater­schafts­urlaub. Doch das ist erst der An­fang: zur besseren Ver­ein­barkeit für alle setzt sich Syna nun für eine Eltern­zeit ein.




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Überzeit und Überstunden sind dasselbe. Stimmt das?

Das ist ab­hängig von der er­laubten Höchst­arbeits­zeit.

Als Über­zeit wird die ge­leistete Arbeits­zeit be­zeich­net, die die ge­setz­liche Höchst­arbeits­zeit über­schreitet. Was darunter liegt, aber die ver­trag­lich fest­ge­legte Arbeits­zeit über­steigt, wird als Über­stun­den be­zeich­net.

Für Arbeit­nehmende in der In­dustrie, Büro- und Ver­kaufs­per­sonal, technische und andere An­ge­stellte liegt die er­laubte Höchst­arbeits­zeit bei 45 Stunden pro Woche. Für alle anderen sind es 50 Stunden.

Grund­sätzlich sind die Regeln bei Über­zeit viel strenger, aber auch sie ist in be­grenz­tem Um­fang er­laubt, sofern es not­wendig ist. Aber Achtung: Die Pausen und Ruhe­zeiten müssen in jedem Fall ein­ge­halten werden!




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Frauen sind nach der Geburt eines Kindes im Mutterschutz. Wann wurde dieser eingeführt?

1877

Der Mutter­schutz besteht in der Schweiz, als einem der ersten Länder, seit 1877. In der Anfangs­zeit durften die frischen Mütter während mehrerer Wochen nach der Ge­burt nicht arbeiten, aller­dings ohne finanzielle Unter­stützung (finde den Fehler!). Dies zu ändern brauchte diverse Anläufe und seit 1945 bestand der ver­fassungs­mässige Auf­trag an den Bund, eine Lösung zu er­arbeiten. Eine Initiative der Gewerk­schaften und linken Parteien scheiterte in den 1970er-Jahren. Nach der An­nahme durch die Stimm­bevölkerung trat die Mutter­schafts­versicherung schliess­lich am 1. Juli 2005 in Kraft.




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Seit wann gibt es in der Schweiz eine obligatorische Altersvorsorge?

1948

Die Schaf­fung einer Alters-, Hinter­bliebenen- und In­validen­ver­sicherung war eine der For­derungen im General­streik von 1918. Einen ersten Ent­wurf gab es 1929, dieser wurde zwei Jahre später aber vom Stimm­volk abgelehnt.

Ganz anders beim zweiten An­lauf: 1947 wurde die AHV mit phäno­menalen 80% Ja-Stimmen (bei einer Be­teilig­ung von 79%!) an­ge­nommen. Seit­her gibt es immer wieder An­griffe und Kürzungs­versuche der AHV. Letztes trauriges Kapitel war 2022 die Er­höhung des Frauen­renten­alters, wo­gegen Syna ge­mein­sam mit anderen Ver­bänden das Referendum er­griffen hatte.

Syna setzt sich für eine Stärkung der AHV ein. Da die Bei­träge von der Höhe des Lohnes abhängen, profi­tieren be­sonders Men­schen mit tiefen Löhnen. Ein Aus­bau der AHV wäre deshalb ein effektives Mittel gegen Alters­armut.




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Dürfen Vorgesetzte ihren Angestellten die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft verbieten?

Nein, nie!

In der Schweiz gilt die so­genannte Ver­einigungs­frei­heit. Das heisst, jede Person kann jeder Ver­einig­ung ihrer Wahl bei­treten – auch Gewerkschaften. Der Arbeit­geber muss weder darüber in­for­miert werden, noch darf er da mit­reden. Anders lautende Regel­ungen sind nicht gültig!

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