Als Überzeit wird die geleistete Arbeitszeit bezeichnet, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Was darunter liegt, aber die vertraglich festgelegte Arbeitszeit übersteigt, wird als Überstunden bezeichnet.
Für Arbeitnehmende in der Industrie, Büro- und Verkaufspersonal, technische und andere Angestellte liegt die erlaubte Höchstarbeitszeit bei 45 Stunden pro Woche. Für alle anderen sind es 50 Stunden.
Grundsätzlich sind die Regeln bei Überzeit viel strenger, aber auch sie ist in begrenztem Umfang erlaubt, sofern es notwendig ist. Aber Achtung: Die Pausen und Ruhezeiten müssen in jedem Fall eingehalten werden!