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Update Detailhandel

Ruhezeiten

Seit Beginn der Pandemie habt ihr im Detailhandel sehr viel gearbeitet. Euer Arbeitgeber darf euch aber nicht einfach so arbeiten lassen, wie es ihm gefällt, sondern er muss die Regeln des Arbeitsgesetzes einhalten. Dieses sagt zu den Ruhezeiten Folgendes:

  • Beginn und Ende der Arbeitszeit müssen innerhalb von 14 Stunden liegen.
  • In Filialen mit mehr als 50 Leuten darf grundsätzlich nicht mehr als 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden, in kleinen Filialen, in der Produktion und in der Logistik 50 Stunden pro Woche.
  • Ausnahmsweise darf mehr als 45 oder 50 Stunden gearbeitet werden (Überzeitarbeit), jedoch maximal 170 resp. 140 Stunden im Jahr und dann mit 25% Lohnzuschlag.
  • Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen grundsätzlich 11 Stunden liegen, über das Wochenende inkl. Sonntag 35 Stunden.
  • Wer sein Pensum an mehr als 5 Tagen arbeitet, hat Anrecht auf einen freien Halbtag pro Woche.
  • Arbeit am Sonntag muss mit Ersatzruhezeit abgegolten werden.

Weitere wichtige Informationen dazu findest du hier: 

Erfasse deine Arbeitszeit!

Die Kantone können nicht alle Arbeitgeber regelmässig kontrollieren. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Arbeitszeit selbst erfasst und Verstösse gegen das Gesetz jederzeit deinem Wohnkanton melden kannst. Syna stellt dir dafür ein praktisches Tool zur Verfügung:

Syna hilft dir

Melde dich bei deinem Syna-Regionalsekretariat, wenn du Probleme mit zu wenig Ruhezeit hast.

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