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Zusammen stark!

Bist du dabei?

Young Syna

Bist du unter 25? Gemeinsam mit Dir engagieren wir uns
für deine Interessen und Anliegen! Wir setzen uns dafür ein, dass sich deine Arbeitsbedingungen verbessern und du auch in Zukunft vor Gefahren geschützt bist.

Deine Vorteile

  • Kleiner Beitrag, grosse Leistung

    Während deiner Lehre bezahlst du für deine Syna-Mitgliedschaft lediglich 5.50 Franken pro Monat (zzgl. Sektionsbeitrag). Deine bestandene Lehrabschlussprüfung belohnen wir mit einer Prämie von 200 Franken. Danach wirst du deinem Einkommen entsprechend in eine Beitragsklasse eingeteilt.

  • Beratung

    Brauchst du Informationen, einen Ratschlag oder direkte Unterstützung in einer konkreten Situation? Wende dich ans nächste Regionalsekretariat.
    Als Mitglied wirst du professionell beraten und bekommst Hilfe, wichtige Tipps und Adressen von weiteren Anlaufstellen.

  • Berufliche Weiterbildung

    Weil uns deine Weiterbildung wichtig ist, unterstützen wir dich:
    Nach einem Jahr Mitgliedschaft beteiligen wir uns zu 30% an deinen Weiterbildungskosten (max. 1000 Franken/Jahr).

    Syna – deine Gewerkschaft

    Dafür engagieren wir uns

    • Information und Prävention

      Lernende müssen durch Berufsschulen, Arbeitgeber und Sozialpartner über Gesundheitsschutz und Arbeitszeitregelungen besonders informiert werden.

    • Lehrstellen schaffen

      Unternehmen müssen mit finanziellen Anreizen zur Schaffung von Lehrstellen bewogen werden.

    • Keine Ausnützung bei Schnupperlehre und Praktikum

      Schnupperlehren und Praktika müssen zeitlich beschränkt sein. Praktikumszeiten müssen Ausbildungscharakter haben und an die Berufsbildungsdauer angerechnet werden. Praktika ohne faire Entlohnung oder als Gratisarbeit gehören verboten.

    • 10 Tage bezahlter Jugendurlaub

      Es braucht 10 Tage bezahlten Jugendurlaub für Personen bis 30 Jahre (auch für kulturelles oder gesellschaftliches Engagement).

    • GAV gilt auch für Lernende

      Lernende sind dem GAV zu unterstellen. Das gilt auch für Arbeitnehmende, die eine Nachholbildung machen.

    • Der Jugendschutz im Arbeitsgesetz darf nicht aufgeweicht werden.

    • Förderung Berufsabschlüsse für Erwachsene

      Die Berufsabschlüsse für Erwachsene mittels Nachholbildung müssen weiter gefördert werden. Solche Ausbildungen dürfen nicht zur Ausbeutung von Arbeitnehmenden wie Migrantinnen und Migranten führen.

      Verantwortlicher junge Arbeitnehmende

      Nico Fröhli

      Ich will das Bestmögliche rausholen.

      Welche Themen sind dir wichtig? Schick mir gerne deine Forderungen und Visionen.

      Mach mit!

      In deiner Region

      Regionale Jugendgruppen

      Die regionalen Jugendgruppen organisieren Aktivitäten und Events wie beispielsweise einen Lernendenapéro, oder ein Drachenbootrennen in Rapperswil. Oder sie führen Workshops zur Vorbeugung von Schulden, zum Bewerbungsverfahren und weiteren Themen durch.
      Sie können frei bestimmen, was sie machen wollen, und verfügen über ein eigenes Budget.
      Hast du weitere Ideen für Veranstaltungen oder Lust, selbst Anlässe durchzuführen? Dann mach in einer Jugendgruppe mit.

      Auf nationaler, politischer Ebene

      Als junges Gewerkschaftsmitglied kannst du Politik machen. Setz dich mit Gleichgesinnten für deine Interessen ein: Jeunesse.Suisse, die Jugendkommission von Travail.Suisse, setzt sich aus jungen motivierten Menschen zusammen, die sich in einer breiteren Öffentlichkeit engagieren. Sie beeinflussen die schweizerische Arbeits-, Gesellschafts- und Bildungspolitik.
      Mitmachen können alle Mitglieder bis 25 Jahre, welche die Zukunft und die Gewerkschaftsarbeit aktiv mitgestalten möchten. Bei Interesse kannst du dich direkt bei der Fachstelle Jugend melden.

      SwissSkills

      Schweizer-, Europa- und Weltmeisterschaften

      An Schweizer-, Europa- und Weltmeisterschaften stellen junge Berufsleute immer wieder in allen Berufssparten die Einzigartigkeit unserer Berufslehre unter Beweis.
      Als Stiftung, in der sich auch Syna engagiert, fördert SwissSkills diese Meisterschaften. So können sich motivierte und hochqualifizierte junge Berufsleute bestätigen und fachlich entwickeln.
      SwissSkills fungiert dabei als Kommunikationsplattform und unterstützt die beteiligten Berufsverbände sowie die Teilnehmenden.

      Deine Rechte

      Von der Lehre bis ins Berufsleben

      Weisst du Bescheid, wenn es um deine Lehrzeit, die Arbeit auf Provision oder die Pensionskasse geht? Wie war das noch mit den Höchstarbeitszeiten oder dem Jugendschutz? Wenn du deine Rechte und Pflichten kennst, kannst du Probleme verhindern oder besser angehen. Unsere Broschüre liefert die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zu Lehre und Berufseinstieg.

      Broschüre «Alles, was Recht ist»

      Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

      In der Schweiz gelten für junge Berufstätige besondere Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz:
      Unter anderem ist die maximale Arbeitszeit bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 9 Stunden pro Tag beschränkt, Nacht- und Sonntagsarbeit sind verboten. Tätigkeiten mit Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken sind ebenfalls verboten, zum Beispiel die Arbeit in extremer Hitze oder der Umgang mit gefährlichen Maschinen.

      Lieber Prävention als Unfall: Wie du Unfälle vorbeugen kannst oder wie das mit der Unfallversicherung läuft wenn du verunglückt bist – diese und weitere Informationen findest du auf der Suva-Website.
      suva.ch/lehrzeit

      Arbeit auf Provisionsbasis

      Vor allem junge Leute mit geringer Berufserfahrung arbeiten z.B. in Versicherungs- und Immobilienfirmen auf Provisionsbasis. Da das Gesetz relativ viel Gestaltungsfreiheit zulässt, kommt es häufig zu Konflikten.
      Einige Punkte solltest du unbedingt beachten:

      • Ein Lohn ausschliesslich auf Provisionsbasis ist zulässig, wenn er angemessen ist.
        Das heisst: Bei vollem Einsatz und durchschnittlichen Fähigkeiten solltest du auf den branchenüblichen Lohn kommen.
      • Während Krankheit oder Ferienabwesenheit hast du das Anrecht auf Lohnfortzahlung – im Durchschnitt der bisherigen Provision.
      • Du hast jederzeit das Recht auf eine schriftliche Abrechnung der provisionspflichtigen Geschäfte sowie Einsicht in die entsprechenden Dokumente.
      • Der Anspruch auf Provision gilt ab Abschluss oder Vermittlung des Geschäftes.
      Praktikum

      Zweck eines Praktikums ist, sich praktisches Wissen aus dem Beruf anzueignen und sich so den Berufseinstieg zu erleichtern. Im Praktikum sollst du etwas lernen, nicht ausgenutzt werden. Deshalb empfehlen wir: Schliess einen schriftlichen Praktikumsvertrag ab und achte darauf, dass folgende Punkte darin geregelt werden:

      • Dauer des Praktikums
      • Ausbildungsziel und Einsatzbereich
      • Angemessener Lohn
      • Arbeitszeitenregelung, allfällige Probezeit, Kündigung und Ferien

      Worauf du sonst noch achten musst:

      • Die Einarbeitungszeit in einem Betrieb gilt nicht als Praktikum.
      • Im Krankheitsfall hast du Anrecht auf Lohnfortzahlung ohne andere Vereinbarung: 3 Wochen im 1. Jahr, und erst nach 3-monatiger Dauer.
      • Das Praktikum gilt als ein befristetes Arbeitsverhältnis. Ohne andere Vereinbarung kann der Vertrag ausschliesslich fristlos gekündigt werden – bei schwerwiegenden Gründen.
      Jugendurlaub

      Bis zu deinem vollendeten 30. Lebensjahr hast du das Anrecht auf 5 Tage unbezahlten Jugendurlaub pro Jahr, die du auch tage- und halbtageweise beziehen kannst.
      Als Voraussetzung gilt, dass du bei einem Schweizer Unternehmen fest angestellt bist und deine Zeit freiwillig Kindern oder Jugendlichen widmest. Wenn du zum Beispiel für eine Organisation Veranstaltungen, Lager oder Kurse planst und durchführst oder du dabei eine betreuende Funktion hast, kannst du dafür den Jugendurlaub beziehen.

      Interessiert?
      Sofort Formular ausfüllen, von der verantwortlichen Person unterschreiben lassen und mindestens 2 Monate vor dem Urlaub deiner Chefin/deinem Chef oder deiner Lehrmeisterin/deinem Lehrmeister geben.

      jugendurlaub.ch




      Je mehr Mitglieder wir sind, desto besser können wir unsere Forderungen durchsetzen. Werde jetzt Syna-Mitglied – zusammen stark für faire Arbeit!

       




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