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Aus den Regionen (D)

Arbeiten unter Extrembedingungen

Von der Gluthitze bis zum Dauerregen – der Klimawandel ist Realität. Wer draussen arbeitet, ist zunehmend extremen Wetterbedingungen ausgesetzt. Doch der gesetzliche Schutz bleibt lückenhaft.

Der Sommer 2025 hat es erneut gezeigt: Mit Temperaturen bis 35 Grad waren viele Menschen in ihrem Arbeitsalltag stark gefordert. Besonders belastend war die Hitze für alle, die draussen tätig sind – etwa auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Garten- oder Strassenunterhalt. «Schon für mich war die Hitze im Büro spürbar anstrengend», sagt Michele Aversa, Co-Branchenverantwortlicher Bauhauptgewerbe bei Syna, «doch was unter freiem Himmel geleistet wird, verdient besonderen Respekt. Wir müssen diese Gruppen gezielt schützen – die Gesundheit hat immer Vorrang.»

Körper am Limit

Extreme Hitze ist mehr als nur unangenehm – sie ist eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr. Der Körper reagiert auf hohe Temperaturen mit Schweissbildung, um sich zu kühlen. Das bedeutet hohen Flüssigkeitsverlust, Erschöpfung, Konzentrationsmängel und Kreislaufprobleme. Die Unfallgefahr steigt deutlich. Eine Analyse der Suva zeigt: An Tagen mit über 30 Grad ereignen sich bis zu sieben Prozent mehr Arbeitsunfälle im Baugewerbe – im Vergleich zu durchschnittlichen Sommertagen. 

Trotzdem gibt es in der Schweiz kein gesetzlich verankertes Hitzefrei. Zwar verpflichtet die Sorgfaltspflicht im Arbeitsgesetz die Arbeitgebenden zu Schutzmassnahmen – etwa ausreichend Pausen, Zugang zu Wasser, Schattenplätzen oder flexible Arbeitszeiten wie früherer Arbeitsbeginn..Doch die Umsetzung bleibt oft lückenhaft. «Der wirtschaftliche Druck ist gross», betont Aversa. «Enge Margen, Termindruck und fehlende gesetzliche Klarheit setzen Unternehmen unter Stress.»

Termindruck und Konventionalstrafen

Ein zentrales Problem: Hitzetage gelten derzeit nicht als legitimer Grund zur Verschiebung von Fertigstellungsterminen auf Baustellen. Das heisst: Auch wenn die Temperaturen gesundheitsgefährdend sind, riskieren Unternehmen Konventionalstrafen, wenn sie Termine nicht einhalten. Dieser Druck wird an die Beschäftigten weitergegeben. 

Deshalb fordern Gewerkschaften gemeinsam mit den Sozialpartnern im Baugewerbe eine Gesetzesänderung. Ende 2024 hat der Nationalrat den Vorstoss «Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken – Fristen bei Hitzewellen verlängern» mit klarer Mehrheit angenommen. Er erlaubt eine Terminverschiebung bei extremer Hitze ohne Risiko von Strafzahlungen. Nun liegt der Entscheid beim Ständerat. 

«Ich erwarte, dass auch der Ständerat die hart arbeitenden Menschen auf dem Bau nicht im Stich lässt», so Aversa. «Es geht nicht um Arbeitsverweigerung – sondern um angemessenen Schutz unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen.»

UV-Strahlung: Krebsgefahr durch Sonneneinstrahlung

 Doch nicht nur die Hitze selbst birgt Risiken. Auch die UV-Strahlung wird häufig unterschätzt – mit gravierenden Folgen. Laut Studien des Schweizerischen Instituts für experimentelle Krebsforschung in Lausanne sind Beschäftigte im Hochbau, Strassenbau oder Gartenbau einer drei- bis fünfmal höheren UV-Belastung ausgesetzt als Menschen mit Indoor-Berufen.

Besonders kritisch: Der Kontakt mit Teerderivaten oder Bitumen auf Baustellen kann die krebserregende Wirkung von UV-Strahlung weiter verstärken. Pro Jahr erkranken laut Schätzungen der Suva rund 1000 Menschen in der Schweiz an berufsbedingtem Hautkrebs – eine Zahl mit steigender Tendenz. «Hier braucht es dringend bessere Prävention», fordert Aversa. «Schutzkleidung muss zur Verfügung gestellt, regelmässige Hautkontrollen organisiert und die Mitarbeitenden geschult werden.»

Wetterextreme im Herbst und Winter

 Mit dem Ende des Sommers endet die Belastung jedoch nicht. Ab Herbst dominieren Regen, Sturm, Schneefall und Kälte. Die Schweizer Schlechtwetterversicherung kann in solchen Fällen einspringen – wenn die Arbeit wetterbedingt unmöglich ist, übernimmt sie 80 Prozent des Lohnes. Doch das Verfahren ist komplex: Arbeitgebende müssen die Situation korrekt dokumentieren, die Bewilligung durch die kantonale Stelle abwarten und bleiben in der Pflicht, AHV- und UV-Beiträge weiterhin voll zu zahlen. Zudem gibt es zwei bis drei Karenztage, während derer keine Entschädigung erfolgt. Der administrative und finanzielle Aufwand schreckt viele Unternehmen ab. «Das führt dazu, dass oft zu lange weitergearbeitet wird, obwohl es aus gesundheitlicher Sicht nicht vertretbar ist», sagt Aversa.

Gesetzliche Klarheit statt Spielraum

Der Klimawandel stellt die Arbeitswelt vor neue, konkrete Herausforderungen – besonders für jene, die bei Hitze, Kälte, Nässe oder UV-Strahlung draussen tätig sind. Was früher als Ausnahme galt, wird zunehmend zur Normalität. Darauf muss der Arbeitsschutz reagieren – mit klaren gesetzlichen Vorgaben, die nicht auf Freiwilligkeit beruhen, sondern verbindlich sind. Es geht nicht um Sonderrechte, sondern um grundlegende Gesundheitsstandards. Für Aversa ist klar: «Wer täglich draussen arbeitet, darf nicht auf Lücken im Gesetz oder wirtschaftlichen Druck verwiesen werden. Er oder sie hat Anspruch auf Sicherheit, Respekt und faire Bedingungen – unabhängig vom Wetter. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu handeln – bevor die Extreme zur neuen Regel werden.» 

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