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Gewalt gegen Frauen: Auch die Arbeitswelt ist betroffen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann viele Formen annehmen, die manchmal verharmlost werden, und schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Berufsleben haben. Im Hinblick auf den 25. November, den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, erinnert Syna daran, dass auch die Arbeitgeber für die Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz verantwortlich sind.

Unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Inhalt, sexistische Bemerkungen, übergriffige Gesten, Einschüchterungen oder Druck: Solche Verhaltensweisen müssen ernst genommen werden.

Betroffen sein können Menschen jeden Alters, Berufs und jeder Hierarchiestufe. Die Folgen für die Gesundheit und das Berufsleben können erheblich sein.

Arbeitgeber tragen Verantwortung

In der Schweiz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Persönlichkeit und Integrität ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Dazu gehören die Prävention sexueller Belästigung und geeignete Massnahmen, wenn problematische Vorfälle gemeldet werden.

Dennoch fällt es Betroffenen oft schwer, über Belästigung zu sprechen – etwa aus Angst vor Vergeltungsmassnahmen, davor, nicht ernst genommen zu werden, oder vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Betroffene müssen Gehör finden und Zugang zu verlässlichen Informationen sowie angemessener Unterstützung erhalten.

Das Schweigen brechen und die Prävention stärken
16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Die internationale Kampagne «16 Days of Activism Against Gender Violence» wurde 1991 von Women's Global Leadership ins Leben gerufen. Seither machen die 16 Aktionstage jedes Jahr auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam. Sie starten am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, und enden am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte.

Die Verbindung dieser beiden Gedenktage ist bewusst gewählt: Sie soll verdeutlichen, dass Frauenrechte untrennbar mit den Menschenrechten verbunden sind. Gewalt aufgrund des Geschlechts ist keine Privatsache, sondern eine Verletzung grundlegender Menschenrechte, die als solche anerkannt und bekämpft werden muss.

Für Syna gehört der Kampf gegen sexualisierte Gewalt, Belästigung und Diskriminierung untrennbar zum Einsatz für würdige und respektvolle Arbeitsbedingungen.

Niemand sollte sexistische Verhaltensweisen oder Belästigung hinnehmen müssen, um den eigenen Beruf ausüben zu können.

Brauchst du Hilfe? Mitglieder, die mit einer problematischen Situation konfrontiert sind, können sich an Syna wenden, um Informationen und Unterstützung bei den nächsten Schritten zu erhalten.

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