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Arbeitskräftemangel trotz Arbeitslosigkeit

Noch nie gab es in der Schweiz so viele Stellen wie jetzt, nämlich über 4 Millionen Vollzeitstellen. Weitere 110 000 Stellen sind unbesetzt. Gleichzeitig sind mehr als 200 000 Personen als arbeitsuchend gemeldet. Wie ist das möglich?

Noch im April 2020 befanden sich 1,36 Millionen Arbeitnehmende in Kurzarbeit. Im Januar 2021 waren 261 000 Stellensuchende registriert. Nur wenige Monate später – dank der raschen wirtschaftlichen Erholung – ist hingegen hauptsächlich von Fach- und Arbeitskräftemangel die Rede. Es fehlen nicht nur Ärztinnen, Ingenieure und Informatikerinnen, sondern zunehmend auch Arbeitskräfte im Metallbau, im Gastgewerbe und in anderen Branchen. Irritierend bei dieser Geschichte ist vor allem eines: Auf den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind aktuell über 200 000 Stellensuchende registriert. Angesichts des akuten Arbeitskräftemangels scheint dies eine erstaunlich hohe Zahl.

Bewerbende passen nicht auf Stellenprofile

Zum einen zeigen es die Statistiken klar: Fast in allen Branchen ist die Anzahl offener Stellen deutlich geringer ist als die Anzahl Stellensuchender. So kommen etwa im Baugewerbe 20 000 Stellensuchende auf 6000 offene Stellen. Ähnlich zeigt sich die Situation im Gastgewerbe oder im Detailhandel. Es gibt somit einerseits zu wenige Stellen in diesen Branchen.
Zum anderen scheint es ein Matching-Problem zu geben: Die stellensuchenden Personen passen anscheinend nicht auf die Profile der offenen Stellen. Dies spricht für ein massives Aus- und Weiterbildungsproblem.

Aus- und Weiterbildungsoffensive gefordert

Der demografische und technologische Wandel führt dazu, dass die Arbeitslosigkeit nicht allein durch eine wirtschaftliche Erholung sinkt. Vielmehr braucht es in vielen Branchen eine Aus- und Weiterbildungsoffensive. Der Fach- und Arbeitskräftemangel macht deutlich, dass dies nicht nur im Interesse der Arbeitnehmenden, sondern auch der Arbeitgebenden ist. So sind Aus- und Weiterbildungen ein wichtiger Teil der sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen: Im Gastgewerbe beispielsweise sieht der Gesamtarbeitsvertrag drei bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr vor. Auch die Arbeitslosenversicherung sollte ein starkes Interesse an einer besseren Qualifizierung der Arbeitnehmenden haben. Trotzdem ist sind weitergehende Weiterbildungsmöglichkeiten nicht vorgesehen. Mit Blick auf die aktuell beobachtete Arbeitslosigkeit, aber auch auf die Veränderungen, welche die Digitalisierung und der ökologische Umbau bringen, müssen diese Möglichkeiten dringend erweitert werden.

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