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Coiffeuse mit 2-Meter-Schere gesucht?

Wenn die Coiffeur-Salons am 27. April wieder eröffnen, muss der Gesundheitsschutz an erster Stelle stehen. Syna setzt sich für die Angestellten der Branche ein!

Wie werden die Coiffeur-Salons konkret arbeiten? Was bedeutet es für die Angestellten? Wie werden die Massnahmen zum Gesundheitsschutz aussehen, und wie werden sie kontrolliert? Auch wenn die Freude über die Wiedereröffnung angesichts des wirtschaftlichen Drucks gross ist, sind Bedenken angebracht. Denn die Dienstleistung beim Coiffeur ist sehr persönlich, und die physische Nähe zur Kundin und zum Kunden ist zwingend. Syna erwartet, dass der Branchenverband Coiffure Suisse und die Behörden ihre Verantwortung ernst nehmen, und setzt sich dafür ein, dass die schrittweise Wiedereröffnung nur mit dem bestmöglichen Schutz der Angestellten erfolgt.

Wichtige Fragen klären

Für Syna ist klar: Die spezifischen Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien, die derzeit vom Seco ausgearbeitet werden, müssen zwingend in allen Salons zwingend angewendet werden. Syna nimmt zusammen mit der Unia, der weiteren Arbeitnehmendenvertretung im GAV Coiffeurgewerbe, unverzüglich Gespräche mit Coiffure Suisse auf, um den Gesundheitsschutz einzufordern. Rechtlich ist vorgesehen, dass die Arbeitnehmendenvertretung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes angehört wird.

Folgende Fragen müssen dabei geklärt werden:

  • spezifische Schutzmassnahmen aufgrund der Bundesvorgaben
  • Versorgung mit genügend Schutzmaterial
  • Umsetzung der Massnahmen und Ausbildung dazu
  • Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen
  • Gesundheitsschutz für Kundinnen und Kunden
  • Bedienung von Kundinnen und Kunden, die Risikogruppen angehören oder Symptome aufweisen
  • Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

Um einen sicheren Abstand zwischen den Kunden zu gewährleisten, ist zudem vorgesehen, dass in den Salons nur die Hälfte der verfügbaren Plätze genutzt werden sollen. Damit werden die Arbeitsmöglichkeiten vorerst eingeschränkt bleiben – und es stellt sich die Frage, ob und wie die Branche nach wie vor wie bisher von Kurzarbeitsentschädigung profitieren kann.

Syna will zu diesen Fragen konkrete Antworten – und setzt sich engagiert für die Branche und ihre Angestellten ein.

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