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Schweizerisch genug, um Schweizer/-in zu sein?

Ein Viertel der Menschen in der Schweiz besitzt keinen Schweizer Pass. Viele von ihnen wohnen seit Jahren oder Jahrzehnten hier. Sie arbeiten, zahlen Steuern, ziehen Kinder gross – sie sind längst Teil unserer Gesellschaft. Und trotzdem bleiben sie rechtlich ausgeschlossen. Die Hürden für eine Einbürgerung sind hoch, das Verfahren ist komplex – und oft nicht nachvollziehbar. 

Einbürgerung bedeutet, dazugehören zu dürfen. Politisch mitbestimmen, rechtlich gleichgestellt sein, Verantwortung übernehmen – aber auch Anerkennung erhalten. «Die Schweizer Staatsbürgerschaft ist mehr als ein Stück Papier», sagt Véronique Rebetez, Leiterin der Fachstelle Migration bei der Gewerkschaft Syna und Mitglied der Eidgenössischen Migrationskommission (EMK). «Sie ist ein Zeichen dafür, dass jemand dazugehört – und mitgestalten darf.»

Wenn Detailfragen entscheiden

Wie absurd der Einbürgerungsprozess manchmal abläuft, zeigen konkrete Beispiele. In manchen Gemeinden müssen Bewerbende Fragen zu lokalen Eigenheiten beantworten – etwa: «Nenne alle Beizen in der Gemeinde?» oder «Welche Tiere leben im Tierpark Goldau?» Solche Fragen sagen wenig über Integration aus, entscheiden aber über den Ausgang des Gesuchs mit.

Hinzu kommen Fälle, in denen gut integrierte Menschen durch das Raster fallen. Ein Mann, der seit 25 Jahren in der Schweiz lebt, stellte ein Einbürgerungsgesuch. Während des Verfahrens verursachte er einen Selbstunfall infolge Sekundenschlafs. Niemand wurde verletzt, doch der Eintrag im Strafregister führte zur Ablehnung. Oder eine französischsprachige Mutter, deren Gesuch abgelehnt wurde, weil ihre Deutschkenntnisse als ungenügend galten – obwohl sie in einer offiziell zweisprachigen Gemeinde lebt.

Eine Reform mit Nebenwirkungen

Seit 2018 gilt das revidierte Bürgerrechtsgesetz. Es sollte das Verfahren vereinfachen und vereinheitlichen. Doch in der Praxis wurden die Anforderungen vielerorts höher. «Die Reform hatte gute Absichten, aber sie hat viele Verfahren komplizierter gemacht», sagt Rebetez. Noch immer stellen nur rund zwei Prozent der ausländischen Bevölkerung ein Einbürgerungsgesuch – ein auffällig tiefer Wert im internationalen Vergleich.

Zudem unterscheiden sich die Anforderungen nach wie vor von Kanton zu Kanton, ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde. In manchen Gemeinden gilt zusätzlich zur bundesrechtlichen Aufenthaltsdauer eine lokale Frist: Wer sich weniger als fünf Jahre in derselben Gemeinde aufgehalten hat, wird abgelehnt. «Wer nach viereinhalb Jahren in die Nachbargemeinde zieht, muss wieder von vorne beginnen – das passt einfach nicht mehr zu einer mobilen Gesellschaft», sagt Rebetez. «Alle Menschen sollten unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Chancen haben. Das ist ein Grundsatz, der auch in unserer Verfassung verankert ist.» 

Klare Regeln, die ins Leben passen

Die EMK fordert einheitliche, faire und verständliche Kriterien. Wer seit fünf bis acht Jahren legal in der Schweiz lebt, keine schweren Straftaten begangen hat und eine Landessprache mündlich beherrscht, soll sich einbürgern lassen können. «Es braucht Bedingungen, die realistisch und inklusiv sind», sagt Rebetez. «Heute liegt der Fokus stark auf der schriftlichen Sprache. Das benachteiligt viele – etwa Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten.»

Auch «wirtschaftliche Teilhabe» müsse breiter verstanden werden. Wer Teilzeit arbeitet, sich freiwillig engagiert oder Care-Arbeit leistet, trägt ebenso zur Gesellschaft bei. «Ein Beitrag zum Gemeinwohl zeigt sich nicht nur im Einkommen », so Rebetez. «Wer mitmacht, soll auch mitbestimmen dürfen.» Zudem sollen Personen mit C-Bewilligung aktiv auf ihre Möglichkeit zur Einbürgerung hingewiesen werden. Viele wissen gar nicht, dass sie längst alle Voraussetzungen erfüllen – und verzichten aus Unwissen oder Unsicherheit. 

Ein Gewinn auch für Unternehmen

Einbürgerung bringt nicht nur den Betroffenen Vorteile – auch Unternehmen profitieren. Wer eingebürgert ist, braucht keine Aufenthaltsbewilligung mehr. Das gibt Planungssicherheit, reduziert den Aufwand und erleichtert langfristige Personalentscheide. «Für Firmen ist es ein grosser Vorteil, wenn langjährige Mitarbeitende auch rechtlich fest in der Schweiz verankert sind», sagt Rebetez. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel – etwa in der Pflege, auf dem Bau oder in der Gastronomie – ist diese Stabilität entscheidend. 

Staatsbürgerschaft als Zeichen der Anerkennung

Einbürgerung ist kein Geschenk – sie ist ein gegenseitiges Versprechen. Wer eingebürgert wird, übernimmt Pflichten: Steuern zahlen, Gesetze einhalten, sich an der Demokratie beteiligen. Aber auch die Gesellschaft übernimmt Verantwortung: Sie erkennt an, dass jemand dazugehört – nicht nur im Alltag, sondern auch rechtlich.

«Die Staatsbürgerschaft ist ein Vertrauensbeweis», sagt Rebetez. «Sie zeigt, dass der Beitrag einer Person gesehen und geschätzt wird.» Studien zeigen: Eingebürgerte Menschen fühlen sich stärker verbunden, engagieren sich häufiger politisch und gesellschaftlich – und stärken so den sozialen Zusammenhalt. Gerade in unsicheren Zeiten ist das besonders wertvoll. 

Eine Einladung, die unser Land stärkt

Die Schweiz lebt vom Mitmachen. In einer vielfältigen Gesellschaft muss auch das Einbürgerungsverfahren diese Realität abbilden. Es soll nicht ausgrenzen, sondern einladen. Für Rebetez ist deshalb klar: «Ein fairer, transparenter und lebensnaher Einbürgerungsprozess macht unser Land nicht schwächer – sondern stärker.» 

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