Die Gerüstbaubranche in der Schweiz ist gut gerüstet für die kommenden Jahre: Mit einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) setzen die Sozialpartner – die Gewerkschaften Syna und Unia sowie der Arbeitgeberverband SGUV – auf nachhaltige Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb. Der neue GAV, der am 1. April 2025 in Kraft tritt und für vier Jahren gilt, bringt entscheidende Fortschritte für Unternehmen und Beschäftigte, um die Branche zukunftssicher und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Die Sozialpartner haben sich im Rahmen der Lohnverhandlungen 2021 für die Gerüstbaubranche auf eine innovative und für die Berufsbildung förderliche Vereinbarung geeinigt. Eine ausserordentliche Lösung als Antwort auf die ungewissen Zeiten, die geprägt sind von einer schwerwiegenden Gesundheitskrise.
Johann Tscherrig ist ein alter Hase in der Gewerkschaft: Als langjähriger Regionalverantwortlicher für Syna Oberwallis hat er sich Anfang 2019 für eine Stelle als Zentralsekretär ins neblige Olten gewagt. Hier ein kleiner Ausschnitt aus seinem reichen Erfahrungsschatz.
Im Gerüstbau hat Syna einen GAV ausgehandelt, der mit der Zeit geht: Der neue GAV erkennt das Recht auf eingetragene Partnerschaft an, fördert die berufliche Bildung und sieht einen 5-tägigen Vaterschaftsurlaub vor.
Der GAV für das Gerüstbaugewerbe läuft im März 2020 aus. Von diesem Vertrag profitieren rund 2500 Angestellte, die schweizweit in über 250 Betrieben arbeiten – welche sehr stark von ausländischer Konkurrenz und Preiskampf betroffen sind.
