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Verhandlungen im Gerüstbau

Der GAV für das Gerüstbaugewerbe läuft im März 2020 aus. Von diesem Vertrag profitieren rund 2500 Angestellte, die schweizweit in über 250 Betrieben arbeiten – welche sehr stark von ausländischer Konkurrenz und Preiskampf betroffen sind.

 Die Verhandlungen für einen Nachfolge-GAV laufen bereits auf Hochtouren. Die Vorteile des aktuellen GAV, zum Beispiel der frühzeitige Altersrücktritt mit 58, sollen erhalten bleiben.

Zusätzlich fordert Syna:

  • Erhöhung der Fahrzeugentschädigungen
  • Schutz der älteren Arbeitnehmenden: Verlängerung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmenden, die das 55. Altersjahr vollendet haben
  • Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs auf 5 Tage
  • Stärkere Förderung der beruflichen Weiterbildung: 5 (unbezahlte) freie Arbeitstage für Weiterbildungskurse

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