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Holzindustrie

Der aktuelle GAV gilt für grosse Sägewerke und kleine Sägereibetriebe, aber auch Hobelwerke, Betriebe für Holzverpackung und Paletten sowie Hersteller von Zäunen. Fast alle gehören dem Arbeitgeberverband «Holzindustrie Schweiz» an und sind dadurch dem GAV unterstellt. Deshalb ist der Rückhalt trotz fehlender AVE auch bei den Arbeitnehmenden gross. Wir fordern dafür eine faire Entlohnung und mehr Investitionen in Sicherheit und Weiterbildung. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV
Schweizerische Holzindustrie: Sägereigewerbe/Verpackungen/Zaunfabriken
Bis wann?
Verlängert sich ohne Kündigung automatisch um 1 Jahr
Wo?
Ganze Schweiz
Für wen?
Alle Mitarbeiter, ausgenommen kaufmännisches Personal, leitende Angestellte und Lernende
AVE
Nein
Details, Löhne
Mindestlöhne
 

Fr./Mt.

Fr./h

Berufsleute, qualifizierte Fachkräfte

5'203

28.12

Angelernte Arbeitnehmende

4'668

25.23

Ungelernte Arbeitnehmende

4'194

22.66

Berufsleute EFZ

Jahr nach der Lehre

Fr./Mt.

 

1. Jahr

 4'579

88%

2. Jahr

 4'787

92%

3. Jahr

 4'995

96%

4. Jahr

5'203

100%

Berufsleute EBA

Jahr nach der Lehre

Fr./Mt.

 

1. Jahr

4'121

90%

2. Jahr

4'308

90%

3. Jahr

 4'496

90%

4. Jahr

4'683

90%

13. Monatslohn
Ja (nach der Probezeit)
Lohnzulagen
Schichtarbeit: gemäss GAV Art. 7
Aktuelle Lohnerhöhungen
Ab 1. Januar 2025 haben alle Arbeitnehmenden Anspruch auf eine generelle Lohnerhöhung von 50 Franken pro Monat. In 2024 erfolgte generelle Lohnerhöhungen, die über 50 Franken lagen, können an die generelle Lohnerhöhung 2025 angerechnet werden. Falls in
Arbeitszeit
42,5 Wochenstunden
Ferien
4 Wochen
Ab 50. Altersjahr und 8 Dienstjahren: 5 Wochen
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