Holzindustrie
Der aktuelle GAV gilt für grosse Sägewerke und kleine Sägereibetriebe, aber auch Hobelwerke, Betriebe für Holzverpackung und Paletten sowie Hersteller von Zäunen. Fast alle gehören dem Arbeitgeberverband «Holzindustrie Schweiz» an und sind dadurch dem GAV unterstellt. Deshalb ist der Rückhalt trotz fehlender AVE auch bei den Arbeitnehmenden gross. Wir fordern dafür eine faire Entlohnung und mehr Investitionen in Sicherheit und Weiterbildung. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Schweizerische Holzindustrie: Sägereigewerbe/Verpackungen/Zaunfabriken |
Bis wann? | Verlängert sich ohne Kündigung automatisch um 1 Jahr |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Alle Mitarbeiter, ausgenommen kaufmännisches Personal, leitende Angestellte und Lernende |
AVE | Nein |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Berufsleute EFZ
Berufsleute EBA
Fr./Mt. |
Fr./h |
|
Berufsleute, qualifizierte Fachkräfte |
5'203 |
28.12 |
Angelernte Arbeitnehmende |
4'668 |
25.23 |
Ungelernte Arbeitnehmende |
4'194 |
22.66 |
Jahr nach der Lehre |
Fr./Mt. |
|
1. Jahr |
4'579 |
88% |
2. Jahr |
4'787 |
92% |
3. Jahr |
4'995 |
96% |
4. Jahr |
5'203 |
100% |
Jahr nach der Lehre |
Fr./Mt. |
|
1. Jahr |
4'121 |
90% |
2. Jahr |
4'308 |
90% |
3. Jahr |
4'496 |
90% |
4. Jahr |
4'683 |
90% |
13. Monatslohn
Ja (nach der Probezeit)
Lohnzulagen
Schichtarbeit: gemäss GAV Art. 7
Aktuelle Lohnerhöhungen
Ab 1. Januar 2025 haben alle Arbeitnehmenden Anspruch auf eine generelle Lohnerhöhung von 50 Franken pro Monat. In 2024 erfolgte generelle Lohnerhöhungen, die über 50 Franken lagen, können an die generelle Lohnerhöhung 2025 angerechnet werden. Falls in
Arbeitszeit
42,5 Wochenstunden
Ferien
4 Wochen
Ab 50. Altersjahr und 8 Dienstjahren: 5 Wochen
Ab 50. Altersjahr und 8 Dienstjahren: 5 Wochen