Betonwarenindustrie
Die Betonwarenindustrie der Schweiz beliefert hauptsächlich das Bauhauptgewerbe mit individuellen Produkten. Rund 2100 Arbeitnehmende in rund 60 Betrieben arbeiten in der Branche. Obwohl sie von der positiven Entwicklung im Bau profitiert, haben sich die Löhne in den letzten Jahren nur ganz schwach entwickelt. Syna setzt sich für mehr Lohn sowie eine konsequente Förderung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit ein. Syna-Mitglieder erhalten die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Schweizerische Betonwarenindustrie |
Bis wann? | Verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein Jahr |
Wo? | Ganze Schweiz |
Für wen? | Angestellte in der Produktion, teilweise Lehrlinge, ausgenommen technisches und kaufmännisches Personal sowie leitende Funktionen |
Ja |
Details, Löhne
Mindestlöhne
Voll arbeitsfähige Arbeitnehmende über 19 Jahre*
Sonderregelungen für ungelernte Arbeitnehmende
Fr. pro Monat |
|
Betonwerker/-in |
4'800 |
Berufsarbeiter/-in |
4'375 |
Angelernte Arbeitnehmende |
4'175 |
Ungelernte Arbeitnehmende |
4'025 |
* Bei Neuanstellung kann der Lohn im 1. Dienstjahr um 200.– Fr. unterschritten werden. |
Aktuelle Lohnerhöhungen
2020: 20.– Fr. pro Monat generell, 5.– Fr. individuell
Mindestlohn: 25.– Fr.
Mindestlohn: 25.– Fr.
Arbeitszeit
Durchschnittlich 42 Wochenstunden
Ferien
Ab 1. Dienstjahr: 25 Tage
Ab 15 Dienstjahren: 27,5 Tage
Ab zurückgelegtem 50. Altersjahr: 30 Tage
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 30 Tage
Gilt auch für Lehrlinge
Ab 15 Dienstjahren: 27,5 Tage
Ab zurückgelegtem 50. Altersjahr: 30 Tage
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 30 Tage
Gilt auch für Lehrlinge
Berufsbeitrag
Fr. 17.– pro Monat, Fr. 5.– pro Monat für Lehrlinge