Nahrungsmittelindustrie
Der GAV zwischen Syna und dem Arbeitgeberverband Chocosuisse gilt für 12 der insgesamt 17 angeschlossenen Betriebe. Sie sind in der industriellen Herstellung von Schokolade und der Lebensmittelproduktion tätig. Allerdings schreibt der GAV noch keinen Mindestlohn vor. Wir arbeiten daran, diese Lücken für die Angestellten zu schliessen. Syna-Mitglieder erhalten die Vollzugskostenbeiträge erstattet.
Geltungsbereich GAV
GAV | Chocosuisse |
Bis wann? | 2022 |
Wo? | Angeschlossene Betriebe gemäss Anhang GAV |
Für wen? | Alle Angestellten ausser Teilzeitpensum bis zu 20% und befristet Angestellte bis und mit 9 Monate |
Nein |
Details, Löhne
Mindestlöhne
In den Betrieben festgelegt
Lohnzulagen
75% für Sonntagsarbeit
30% plus 10% Zeitkompensation für Nachtarbeit (23.00–06.00 Uhr)
30% für Abendarbeit (20.00–23.00 Uhr)
12% für Samstagsarbeit
12% für Tagesarbeit im Zweischichtenbetrieb sowie für Tagesarbeit im Einschichtbetrieb, wenn sie durch eine oder mehrere Pausen (insgesamt maximal 30 Min.) unterbrochen wird
25% für Überstunden, die nicht innerhalb eines Jahres kompensiert werden können
30% plus 10% Zeitkompensation für Nachtarbeit (23.00–06.00 Uhr)
30% für Abendarbeit (20.00–23.00 Uhr)
12% für Samstagsarbeit
12% für Tagesarbeit im Zweischichtenbetrieb sowie für Tagesarbeit im Einschichtbetrieb, wenn sie durch eine oder mehrere Pausen (insgesamt maximal 30 Min.) unterbrochen wird
25% für Überstunden, die nicht innerhalb eines Jahres kompensiert werden können
Aktuelle Lohnerhöhungen
In den Betrieben ausgehandelt
Arbeitszeit
Wochenarbeitszeit 41 Stunden
Ferien
Zwischen 5 und 6 Wochen
Berufsbeitrag
17.– Fr. pro Monat, 8.50 Fr. für Angestellte bis zu 20 Stunden pro Woche