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Gut informiert durch die Lehrzeit

Die Lehre ist der Start in einen neuen Lebensabschnitt. Damit Lernendeihre Rechte kennen und bei Fragen schnell Unterstützung finden,  gibt es neu die Plattform «Meine Lehre, Meine Rechte!».

Für rund 60'000 Jugendliche in der Schweiz beginnt jedes Jahr im August ein neues Kapitel: die Lehre. Statt Schulzimmer heisst es jetzt Baustelle, Büro, Werkstatt oder Verkaufsfläche. Zum ersten Mal eigenes Geld verdienen, Verantwortung übernehmen und Teil eines Teams sein. Für viele ist die Lehre ein grosser Schritt Richtung Selbstständigkeit und Erwachsenenleben. Gleichzeitig bringt der Einstieg ins Berufsleben auch viele neue Fragen mit sich. Genau hier setzt die neue Plattform «Meine Lehre, meine Rechte!» an.

Vor der Lehre: Was unterschreibe ich eigentlich?

Noch bevor die Lehre beginnt, steht für viele die erste wichtige Unterschrift an: der Lehrvertrag. Doch worauf sollte man dabei achten? Neben Angaben wie Lohn, Ausbildungsdauer und Berufsbezeichnung regelt der Vertrag weitere wichtige Punkte, etwa die Probezeit, die Arbeitszeit oder die Ferien. Gerade für Jugendliche und ihre Eltern ist es nicht immer einfach zu beurteilen, welche Regelungen verbindlich sind und welche Rechte und Pflichten mit der Ausbildung verbunden sind.

Wer gut informiert startet, kann spätere Missverständnisse vermeiden. Deshalb lohnt es sich, bereits vor Lehrbeginn die wichtigsten Fragen rund um den Lehrvertrag zu klären.

Während der Lehre: Was tun bei Problemen oder Unsicherheiten?

Die grosse Mehrheit der Lernenden erlebt ihre Ausbildung positiv. Das zeigt eine aktuelle WorkMed-Studie mit über 44 000 Lernenden. Viele finden ihre Arbeit spannend, fühlen sich im Betrieb wohl und sind stolz auf ihren Beruf. Doch die Lehrzeit bringt auch Herausforderungen mit sich. Gemäss der Studie erleben 61 Prozent der Lernenden während ihrer Ausbildung psychische Belastungen oder Probleme. Leistungsdruck, lange Arbeitstage, mangelnde Erholung oder die Sorge, den Erwartungen von Betrieb und Berufsschule nicht gerecht zu werden, können junge Menschen belasten.

Gerade deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Ein konkretes Beispiel: Bist du unter 18 Jahre alt, darf dein Lehrbetrieb dich nicht länger als neun Stunden pro Tag arbeiten lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Verlangt dein Betrieb mehr von dir, werden deine Rechte verletzt. Doch die Arbeitszeit ist nur eines von vielen Themen, bei denen im Lehralltag Unsicherheiten entstehen. «Muss ich Überstunden leisten?», «Was gilt, wenn ich krank bin?» oder «An wen kann ich mich wenden, wenn es Schwierigkeiten gibt?» Die Plattform «Meine Lehre – Meine Rechte» gibt auf solche Fragen verständliche Antworten und zeigt, wo Lernende Unterstützung erhalten.

Nach der Lehre: Welche Rechte gelten im ersten Job?

Mit dem Lehrabschluss beginnt erneut ein neuer Abschnitt. Das besondere Ausbildungsverhältnis endet und mit dem Eintritt ins reguläre Berufsleben gelten neue Regeln. Damit entstehen neue Fragen: Was muss ich beachten, wenn mich mein Lehrbetrieb übernimmt? Oder was kann ich tun, wenn ich nach der Lehre nicht gleich eine Stelle finde?

Auch eine Weiterbildung kann zum Thema werden. Welche Möglichkeiten stehen mir nach dem Lehrabschluss offen? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln? Und welche Unterstützung gibt es auf diesem Weg?

Syna begleitet dich darüber hinaus

 «Meine Lehre – Meine Rechte» liefert konkrete Antworten auf typische Fragen vor, während und nach der Lehre. Die Plattform wurden von Fachpersonen erarbeitet und richten sich nicht nur an Lernende. Auch Eltern, Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie weitere Personen, die im Betrieb Verantwortung für Lernende tragen, finden dort Informationen darüber, was junge Berufsleute beschäftigt und welche Rechte und Pflichten im Lehralltag gelten.

    Was die Plattform jedoch nicht ersetzen kann, ist die persönliche Beratung. Wer bei einem konkreten Problem Unterstützung braucht oder nicht weiterweiss, kann sich an Syna wenden. Mitglieder erhalten bei ihrem Regionalsekretariat kompetente und persönliche Beratung – ob vor, während oder nach der Lehre.

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