Invalidenversicherung
Begriff | Definition |
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Invalidenversicherung |
Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern wenn sie invalid werden. Wie die AHV ist sie eine obligatorische Versicherung und gehört zur 1. Säule.
Synonym:
IV |