Das Reiseziel von Syna und KAB Uri hiess dieses Jahr Twann am Bielersee. Die Reisenden genossen den Ausblick auf die wunderschöne Gegend und vieles anderes.
Im Fokus der 4. Verhandlungsrunde vom 10. Juni standen die Interessen der älteren Arbeitnehmenden und die gezielte Nachwuchsförderung, um dem eklatanten Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Aber auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit war wieder Gegenstand der Diskussionen.
Am Dienstagabend des 7. Juni fanden 14 ROZ-mitwirkende Leute zu einer nächsten Vorstandssitzung zusammen. Im Restaurant «Kreuz» in Jona standen neun Traktanden zu Informationen, Besprechungen und Beschlussfassungen auf der Liste.
Syna ruft am heutigen Frauenstreiktag dazu auf, sich mit den Frauen im Land solidarisch zu zeigen und gemeinsam mit ihnen auf der Strasse ein Zeichen zu setzen gegen die ungerechte AHV-Vorlage. Denn die prekäre Situation vieler Frauen im Alter wird durch den missglückten Reformvorschlag nicht besser. Im Gegenteil: die Reform zementiert die Schlechterstellung der Frauen und sichert die Finanzierung der AHV nur kurzfristig.
Aufgrund der Entwicklung neuer Technologien überwachen immer mehr Unternehmen ihre Angestellten mithilfe zahlreicher Geräte, wie z.B. Kameras, die am Arbeitsplatz installiert werden. Diese Überwachung hat zur Folge, dass persönliche Daten der Mitarbeitenden direkt betroffen sind. Eine Forschungsarbeit von Laeticia Buchs, einer Studentin im letzten Jahr an der Haute Ecole de Gestion ARC in Neuenburg, soll dazu beitragen, das Ausmass des Problems besser zu verstehen. Helfen Sie ihr, indem Sie ihre Fragen beantworten.
Das Seco hat heute seinen jährlichen Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen präsentiert. Dieser zeigt, dass die Lohnkontrollen nach einem coronabedingten Rückgang zwar wieder verstärkt werden konnte, sie lagen aber zum zweiten Mal in Folge unterhalb des Zielwerts. Lohnunterbietungen waren auch im letzten Jahr weit verbreitet. Mit den flankierenden Massnahmen besteht ein wirksames Instrument, um diese aufzudecken. Eine Schwächung der flankierenden Massnahmen hätte deshalb gravierende Folgen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.
Der Ständerat hat heute nur eine der Ungleichheiten im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz beseitigt. Er hat beschlossen, dass die Betriebszulage für selbständig Erwerbende nicht mehr den Militärdienstleistenden vorbehalten bleibt, sondern auch im Falle von Mutterschaft zum Tragen kommt. Hingegen werden Frauen während der Mutterschaft auch weiterhin nicht dieselben Nebenleistungen erhalten wie Dienstleistende während des Militärdienstes. Syna und ihr Dachverband Travail.Suisse bedauern letzteren Entscheid und sehen ihn als Ausdruck überholter, patriarchaler Rollenbilder.
Das Parlament fällt morgen einen wichtigen Entscheid zur Zukunft der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB). Syna und Travail.Suisse anerkennen die Wichtigkeit der BSLB für die Arbeitnehmenden und den Wirtschaftsplatz Schweiz und fordern den Nationalrat auf, der Motion der WBK zuzustimmen. Damit wird der Wert der BSLB anerkannt und für eine nachhaltige Finanzierung dieser wichtigen Dienstleistung gesorgt.