Baumeister und Gewerkschaften einigen sich auf Verhandlungsergebnis
Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich in der Nacht auf Dienstag, den 29. November, nach intensiven Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt. Teil des Resultats sind Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit und Verbesserungen, welche die Attraktivität der Branche steigern. Die Effektivlöhne werden per 1. Januar 2023 um 150 Franken und die Mindestlöhne um 100 Franken erhöht. Der neue Landesmantelvertrag wird für drei Jahre abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten genehmigt werden.
Die Verhandlungsdelegationen haben sich an der 9. Verhandlungsrunde geeinigt. Das Ergebnis ist geprägt von intensiven Verhandlungen, bei denen beide Parteien aufeinander zugehen mussten. Das Resultat sieht eine Erhöhung der Effektivlöhne für alle um 150 Franken pro Monat vor. Die Mindestlöhne werden um 100 Franken pro Monat erhöht.
Anpassungen am bestehenden LMV
Im Rahmen der Verhandlungen wurden verschiedene Anpassungen am bestehenden Vertrag vereinbart. Der Vertrag soll für drei Jahre abgeschlossen werden. Neben verschiedenen technischen Anpassungen können die Hauptpunkte wie folgt festgehalten werden:
- Neu soll die Abrechnungsperiode nicht mehr vom 1. Januar bis 31. Dezember dauern, sondern vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres einheitlich gelten.
- Per Stichtag vom 30. April können die Unternehmen neu zwischen einer Bandbreite von 0 bis plus 100 Stunden oder von minus 20 bis plus 80 Stunden auswählen, um Mehr- bzw. Minderstunden zu regeln. Die Minusstunden sollen auf das Folgejahr übertragen werden können.
- Pro Jahr sind mindestens 5 Kompensationstage möglich. Dabei können paritätische Berufskommissionen wie bisher regional explizit weitergehende Regelungen festlegen, um die Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Heutige regionale Regelungen sind nicht infrage gestellt.
- Die jährlichen 2112 Jahresarbeitsstunden sowie die Wochenarbeitszeit bleiben wie heute unverändert. Wird Überzeit geleistet, können die Stunden 49 und 50 im Zeitsaldo vorgetragen werden, wobei für diese beiden Stunden die Zuschläge von 25% weiterhin ausbezahlt werden.
- Für Unterbrüche wegen Hitze oder Schlechtwetter sollen Überstunden stundenweise kompensiert werden können.
- Die Kilometerentschädigung für Privatfahrzeuge wird auf 0.70 Franken erhöht.
- Der 10-tägige Vaterschaftsurlaub wird mit 100% Lohn ohne Lohneinbusse voll finanziert.
- Das bisherige Schiedsgericht wird abgeschafft und durch ordentliche Gerichte ersetzt. Beide Parteien verzichten jedoch auf Klagen bezogen auf die Reisezeit oder die Friedenspflicht.
In einer Arbeitsgruppe sollen über die Verhandlungen hinaus offene Punkte wie der Gesundheitsschutz oder die Organisation der Arbeitszeit vorangetrieben werden.
Resultat wird Entscheidungsgremien auf beiden Seiten vorgelegt
Mit dem Resultat der Verhandlungsdelegationen ist den beiden Parteien nach intensiven Verhandlungen ein wichtiger Schritt für einen neuen Landesmantelvertrag geglückt. Dieses Resultat muss auf beiden Seiten jetzt von den Entscheidungsgremien genehmigt werden. Auf Seiten der Gewerkschaften findet am 10. Dezember 2022 die Berufskonferenz statt. Bei den Baumeistern wird die Delegiertenversammlung des SBV am 13. Januar 2023 das definitive Resultat beschliessen.
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