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Engagiere dich bei den nächsten Wahlen!

Weisst du, dass in einigen Kantonen ausländische Personen mit einer C-Bewilligung und mindestens fünf Jahren Aufenthalt wählen, abstimmen – und sich sogar für Kommunalwahlen aufstellen lassen können? Viele wissen das noch nicht. Doch dieses Recht existiert und ist wirksam: Es ist eine Gelegenheit, deine Stimme hörbar zu machen und an Entscheidungen mitzuwirken, die deinen Alltag beeinflussen.

Warum dein Engagement zählt
Menschen mit Migrationshintergrund halten ganze Sektoren der Schweiz am Laufen: Gesundheit, Reinigung, Gastronomie, Bau, Transport … Doch dort, wo politische Entscheidungen getroffen werden (Gemeinderäte, Kommissionen, Generalräte), sind sie kaum vertreten.
Wenn du nicht vertreten bist, geraten deine Bedürfnisse oft in den Hintergrund:
  • schlecht angepasste Fahrpläne im öffentlichen Verkehr,
  • Mangel an bezahlbaren Krippen,
  • schwierige Wohnungssuche,
  • Diskriminierungen,
  • mangelnde Informationen über Rechte.

Die Gemeindepolitik ist jedoch genau der Ort, an dem diese Entscheidungen fallen. Du musst keine Expertin oder kein Experte sein: Deine Alltagserfahrung ist deine Stärke.

Ein Recht, das noch zu wenig genutzt wird
Viele ausländische Personen wissen gar nicht, dass sie dieses Recht haben. Andere denken, es sei nur für Schweizerinnen und Schweizer oder trauen sich nicht aus mangelndem Selbstvertrauen. Dabei kann dein Engagement sehr konkrete Bereiche verbessern: Schulen, Kinderbetreuung, Integration, Sicherheit, Arbeit, Bildung, Sport, Kultur, Wohnen …

Syna unterstützt dich dabei. Als Mitglied vertrittst du zentrale Werte: Solidarität, Gerechtigkeit, Gleichbehandlung, Kampf gegen Missbräuche, Würde bei der Arbeit. Diese Werte haben in der lokalen Politik ihren Platz.

In welchem Kanton kannst du kandidieren?

In der Romandie gewähren Jura und Neuenburg als einzige Kantone ausländischen Personen das kantonale Stimmrecht, jedoch ohne Wahlrecht. Auf Gemeindeebene können ausländische Personen in Jura, Neuenburg, Waadt und Freiburg wählen und gewählt werden. Der Kanton Genf ist restriktiver: Dort ist nur das kommunale Stimmrecht möglich, ohne Wählbarkeit.

In der Deutschschweiz erlauben nur wenige Regionen den Gemeinden die Einführung des Ausländerstimmrechts: Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt – jedoch haben nur sehr wenige Gemeinden davon Gebrauch gemacht.
Die Bedingungen variieren stark: In Neuenburg ist nur ein Jahr Aufenthalt erforderlich, während die meisten anderen Kantone zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz und 1 bis 5 Jahre in der Gemeinde verlangen, je nach Bewilligung.
Informiere dich bei deinem regionalen Syna-Sekretariat oder deiner Gemeinde.

Warum kandidieren?

  • Du kennst die Realität vor Ort.
  • Du repräsentierst einen wichtigen Teil der Bevölkerung.
  • Deine Stimme kann konkrete Lösungen voranbringen.
  • Du inspirierst kommende Generationen.
  • Die lokale Demokratie ist stärker, wenn sie ihre Bevölkerung widerspiegelt.
Niemand kann deine Bedürfnisse besser vertreten als du selbst. Deine Präsenz kann alles verändern – für dich, deine Familie, deine Nachbarinnen und Nachbarn und all jene, die nach dir kommen. Wage den Schritt!
Die nächsten Wahlen finden am 8. März 2026 in den Gemeinden der Kantone Freiburg und Waadt statt. Du kannst deine Kandidatur noch einreichen. Syna begleitet dich bei jedem Schritt. Dein Engagement ist legitim, deine Stimme zählt wirklich.

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