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Fenaco – der unbekannte Riese

Im revidierten Firmenvertrag mit Fenaco konnte Syna erneut Verbesserungen erreichen. Wer aber steckt eigentlich hinter der Unternehmung Fenaco, einem der grossen unter den privaten Arbeitgebern?

Bereits seit 25 Jahren existiert die Sozialpartnerschaft zwischen Syna und Fenaco – einem vielschichtigen Konzern mit breiter Geschäftstätigkeit. Das Unternehmen bekräftigt, nach wie vor dem genossenschaftlichen Zweck verpflichtet zu sein.

Genossenschaft mit 4 Geschäftsfeldern 

 Auf der Rangliste der umsatzstärksten Unternehmungen in der Schweiz rangiert Fenaco mit einem Jahresumsatz von mehr als 6 Milliarden Franken auf Platz 40. Die Genossenschaft agiert dabei fast ausschliesslich auf dem Schweizer Markt – und innerhalb von 4 Geschäftsfeldern:

  • Das Geschäftsfeld Agrar beliefert die Bauern mit Produktionsmitteln wie Saatgut und Futtermittel.
  • In der Lebensmittelindustrie werden landwirtschaftliche Produkte wie Früchte oder Gemüse direkt verarbeitet und an Gastronomie, Detailhandel sowie Spitäler und Heime vertrieben.
  • Zum Detailhandel gehören die bekannten Marken Volg, Landi und Topshop.
  • Im Geschäftsfeld Energie ist die Agrola AG mit über 400 Tankstellen ebenfalls vorwiegend im ländlichen Gebiet präsent. Dazu kommt das Geschäft mit Heizöl und Holz-Pellets.


Fenaco ist seit jeher als Genossenschaft konzipiert. Entstanden ist das Unternehmen 1993 aus dem Zusammenschluss von sechs landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbänden. Eigentümer von Fenaco sind die Mitglieder der rund 200 Landi-Genossenschaften, also letztlich die angeschlossenen Bäuerinnen und Bauern.

Mindestlohn für ungelerntes Personal 

In den 80 Tochterunternehmungen von Fenaco arbeiten mehr als 10 000 Angestellte. Nur rund die Hälfte ist aber dem GAV unterstellt. Er gilt vorwiegend für die Angestellten von Landi, Topshop und einigen Produktionsbetrieben.
Syna setzte sich bei den abgeschlossenen Vertragsverhandlungen vehement für einen Mindestlohn für das ungelernte Personal ein – und ist erfreut über den Erfolg: Seit Anfang 2019 gilt für ungelernte Mitarbeitende ein Mindestlohn von 3800 Franken und zusätzlich ein 13. Monatslohn. Der Mindestlohn gilt auch für die Stundenlöhne. Beim gelernten Personal hingegen gelten sogenannte Referenzlöhne: Sie sind zwar im GAV verankert, kommen aber letztlich einer Lohnempfehlung gleich und sind somit nicht überprüfbar. Immerhin bewegen sich diese zwischen 4000 Franken bei 2-jähriger Lehre bis 4200 Franken bei 4-jähriger Lehre.
Die ausgehandelte Lohnsummenerhöhung für dieses Jahr beträgt 1,2%. Sie wird allerdings erneut individuell verteilt, ohne Einflussnahme der Sozialpartner. Für Syna bleibt also undurchsichtig, welche Löhne Fenaco effektiv ausbezahlt. Für dieses Jahr wurde mehr Transparenz in Aussicht gestellt. Vorbilder wären Coop und andere Vertragspartner: Bei ihnen sind Verteilkriterien der Lohnsummenerhöhung mitverhandelbar oder müssen im Nachhinein den Sozialpartnern nachvollziehbar dargelegt werden.

Forderungen bleiben bestehen 

Aus Sicht von Syna besteht im GAV mit Fenaco weiterhin Verbesserungsbedarf. Wir halten an unserer Forderung der Einführung von Mindestlöhnen für das gelernte Personal fest. Positiven Druck übt dabei die Einführung des GAV Tankstellenshops aus, der einen Mindestlohn für Gelernte vorsieht und dem auch die Tankstellenshops der Landi Topshops unterstellt sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Fenaco nunmehr nur einem Teil des gelernten Personals Mindestlöhne bezahlt.
Syna hält auch an der Forderung zur Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit fest. Diese liegt in den meisten Tochterbetrieben immer noch bei 43 Stunden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass der Geltungsbereich des GAV auf weitere Angestellte ausgedehnt wird. Auch sie sollen vom Schutz und von gute Arbeitsbedingungen profitieren.

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