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ISAB: Alles auf eine Karte

Faire Arbeitsbedingungen und Löhne auf dem Bau fordern wir schon lange. Mit der ISAB-Card werden die entsprechenden Kontrollen auf unseren Baustellen einfacher und effizienter. Was bedeutet das für die Angestellten auf dem Bau?

Mindestarbeitsbedingungen und Löhne auf den schweizerischen Baustellen werden regelmässig von den paritätischen Kontrollorganen geprüft. Das ist gut so – aber nicht immer einfach. Denn die Identität der Bauarbeiter kann oft gar nicht geklärt werden: Gehören sie zu einer Baufirma, welche die Bedingungen ohne Verfehlungen einhält? Mit der ISAB-Card, die künftig jeder Bauarbeiter auf sich tragen soll, wird Abhilfe geschaffen.

Vorteile für alle

Zur «Allianz Bau» gehören alle paritätischen Kommissionen des Bauhaupt- und fast alle des Baunebengewerbes. Sie liefern die gesammelten Informationen ihrer Kontrollen an das Informationssystem Allianz Bau ISAB. Dort sieht man jederzeit, ob eine Firma einem GAV unterstellt ist, ob und wann sie kontrolliert wurde und ob Verfehlungen zu Löhnen oder Arbeitsbedingungen vorliegen. Das bringt Vorteile für alle:

  • Kontrolleure können die Datenbank nutzen, um die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen wirksamer zu kontrollieren. Ihr Aufwand reduziert sich: Sie können sich auf risikobasierte Kontrollen konzentrieren, so wie es das SECO vorgibt.
  • Bauherren erhalten mit ISAB die Gewissheit, dass die Arbeitnehmenden auf ihrer Baustelle auch wirklich für die Firma arbeiten, die den Auftrag erhalten hat. Sie haben kein Interesse, Aufträge an unseriöse Firmen zu vergeben und dann im Zug der Haftung für Subunternehmer belangt zu werden.
  • Firmen können rund um die Uhr auf eine GAV-Bescheinigung zugreifen, um den Bauherren aufzuzeigen, dass sie die Mindestarbeitsbedingungen einhalten.
Mehr Schutz für die Angestellten 

Die Kontrollen werden einfacher, und es sollte weniger überflüssige Kontrollen geben. Und vor allem: Der faire Wettbewerb wird gestärkt – und damit der Schutz der Arbeitsbedingungen und gegen Lohndumping. Alle Firmen der Mitgliederbranchen von ISAB können eine ISAB-Card für ihre Mitarbeiter bestellen. Diese können sich somit gegenüber dem Auftraggeber und den Kontrollorganen als Angestellte einer vertragsunterstellten Firma ausweisen.

Bereits existierende Lösungen 

Letztes Jahr machten die Sozialpartner des Bauhauptgewerbes vor allem mit dem Kampf für den neuen Landesmantelvertrag Schlagzeilen. Im Hintergrund wurde aber auch konstruktiv am wegweisenden Projekt zur Verbesserung der Kontrollen gearbeitet.
Am 14. März informierten die Sozialpartner über die Einführung von ISAB – einem System, das auch andere, bereits existierende Systeme berücksichtigt: Die «Carte professionelle Cerbère» ist eine im Kanton Waadt eingesetzte Baukarte. Sie wird in ISAB integriert. Die «CartePro» ist die Initiative einer Westschweizer AHV-Ausgleichskasse. Auch diese soll in die technische Lösung ISAB integriert werden. «Baticontrol» ist ein Arbeitsinstrument für die Organisation der Kontrollprozesse, das derzeit verschiedene Paritätische Kommissionen gemeinsam realisieren. ISAB ist bestrebt, Schnittstellen zu dieser und anderen Softwarelösungen der vielen Paritätischen Kommissionen anbieten zu können.

ISAB und die 8-Tage-Regel

Die 8-Tage-Regel verlangt, dass sich Entsendefirmen aus dem Ausland 8 Tage vor dem Einsatz anmelden müssen. Im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Rahmenabkommen ist diese Regelung unter Druck gekommen. Letzten September wurde ISAB vom CVP-Nationalrat Fabio Regazzi vorschnell als moderne Alternative zur 8-Tage-Regel angepriesen. So einfach ist es aber nicht: Die ISAB-Card ist nicht darauf ausgelegt, die 8-Tage-Regel zu ersetzen denn sie kann nur von Schweizer Firmen bezogen werden und zwar freiwillig. Entsendefirmen aus dem Ausland können keine ISAB-Card beziehen.

→ Detaillierte Informationen zum Projekt auf der Website isab-siac.ch

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