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Kantonsspital Uri muss einen GAV einführen

Die vom Urner Landrat Anfang Februar beschlossene Verordnung verpflichtet das Kantonspital Uri dazu, für seine Angestellten einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einzuführen. Für die Arbeitnehmerseite leitet Syna die Verhandlungen.

Ein GAV schafft Klarheit und Rechtssicherheit für beide Seiten. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Krankenhauses, die bisher ohne solche Absicherungen gearbeitet haben. Die Angestellten können sich auf die vereinbarten Regeln und Bedingungen verlassen, während das Krankenhaus sicherstellen kann, dass es seine Verpflichtungen gegenüber seinen Angestellten erfüllt.

Vorteile für beide Seiten

Der GAV kann und wird auch dazu beitragen, dass das Spital ein attraktiverer Arbeitgeber wird. Es signalisiert die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden und dass ihre Rechte und Bedürfnisse ernst genommen werden. Das Kantonsspital Uri hat hiermit einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Syna steht bereit, um bei der Umsetzung des GAV zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmenden des Krankenhauses die bestmöglichen Arbeitsbedingungen erhalten.

Arbeitsrechte stärken

Als Gewerkschaft setzen wir uns für die Rechte und Interessen unserer Mitglieder ein und begrüssen daher die Vorschläge des Regierungsrats, die Arbeitsrechte zu stärken. Es liegt nun an den übrigen Kantonen, es Uri gleichzutun und ebenfalls ihre Spitäler zum Abschluss von GAV zu verpflichten. Es ist dringend nötig, die Arbeitsbedingungen so schnell wie möglich zu verbessern, damit nicht noch mehr Gesundheitsfachpersonen ihren Beruf verlassen.

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