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Bezahl nicht doppelt!

Der Gesamtarbeitsvertrag fürs Gastgewerbe kostet dich 89 Franken pro Jahr. Syna gibt dir dieses Geld zurück!

Hol dir dein Geld zurück!

Hast du schon bemerkt, dass dir auf deiner Lohnabrechnung einmal pro Jahr 89 Franken abgezogen werden? Dieser Betrag heisst Vollzugskostenbeitrag.
Was das genau bedeutet und warum dir Syna dieses Geld zurückgibt, erfährst du hier:

Vollzugskosten – wofür?

Der Vollzugskostenbeitrag wird dafür eingesetzt, dass der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (kurz L-GAV) in den Betrieben eingehalten wird.
So werden zum Beispiel die 5. Ferienwoche oder der 13. Monatslohn abgesichert.
Zudem kannst du dich dank dem Vollzugskostenbeitrag in deiner Branche günstig weiterbilden.

Bezahl nicht doppelt!
Syna arbeitet jeden Tag daran, dass deine Arbeitsbedingungen stimmen und weiter verbessert werden.
Mit deinem Mitgliederbeitrag unterstützt du uns dabei. Damit leistest du einen wichtigen Beitrag für dich selbst und deine Branche.

Damit du nicht doppelt zahlst, geben wir dir die 89 Franken vom L-GAV zurück.
Was tun? 

Es ist ganz einfach: Komm bei uns vorbei oder schick deine Lohnabrechnung, auf welcher der Abzug der 89 Franken ersichtlich ist, an dein Syna-Regionalsekretariat.
Wir ziehen dir die Kosten direkt von deinem Syna-Mitgliederbeitrag ab.


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