Der Bundesrat hat entschieden und die Allgemeinverbindlichkeit ab 2019 erteilt. Zudem sind dem Vertrag nun auch diejenigen unterstellt, die über keinen oder einen branchenfremden Berufsabschluss verfügen. Somit werden alle Angestellten in den Bäckereien und Confiserien unter den gleichen sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten können.
Der Gesamtarbeitsvertrag der Freiburger Waldwirtschaft ist für die ganze Branche im Kanton allgemeinverbindlich erklärt worden.
Medienmitteilung vom 27.03.2018
Die Nachricht kam Mitte Februar: Nach langjähriger Arbeit und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure des Freiburger Forstsektors wurde der Gesamtarbeitsvertrag der Freiburger Waldwirtschaft (GAV) für allgemeinverbindlich erklärt. Er wird in dieser Form am 1. April 2018 in Kraft treten.