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Der Bundesrat hat entschieden und die Allgemeinverbindlichkeit ab 2019 erteilt. Zudem sind dem Vertrag nun auch diejenigen unterstellt, die über keinen oder einen branchenfremden Berufsabschluss verfügen. Somit werden alle Angestellten in den Bäckereien und Confiserien unter den gleichen sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten können.

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