Private Sicherheitsdienstleistungsbranche: Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung und höhere Mindestlöhne für die Stundenlohnangestellten
Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Gewerkschaften Syna und Unia verlängern die Allgemeinverbindlichkeitserklärung um ein weiteres Jahr.
Zudem werden die Mindestlöhne für die im Stundenlohn angestellten Mitarbeitenden um 2 % erhöht. Die neuen Mindestlöhne gelten für die von der AVE erfassten Branche ab 1. Januar 2026.
Verlängerung des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Durch die lückenlose Fortsetzung der Allgemeinverbindlicherklärung sind alle Sicherheitsunternehmen ab 10 Angestellten weiterhin zur Einhaltung von Mindeststandards in Sachen Löhnen, Spesen, Ausbildung und Arbeitszeiten verpflichtet. Das ist ein wichtiges Signal an die ganze Branche und stärkt die Rechtssicherheit.
Höhere Mindestlöhne für die im Stundenlohn angestellten Mitarbeitenden
Die Sozialpartner haben vereinbart, die Mindestlöhne der Anstellungskategorie C (Stundenlohn) um 2 % zu erhöhen. Mit dieser Erhöhung werden die tiefsten Mindestlöhne gezielt erhöht. Dieses Zeichen der Wertschätzung hilft konkret den Mitarbeitenden und soll dazu beitragen, die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen zu verbessern.
Notwendigkeit der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung
Die Sozialpartner sind überzeugt, dass nur eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Sicherheit zu wirklichen Lösungen führt. Dementsprechend engagiert setzen sich VSSU, Syna und Unia gemeinsam dafür ein. Es ist nun an den Kantonen und vor allem an den tripartiten Kommissionen, hier endlich aktiv zu werden. Die Sozialpartner appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Behörden und fordern sie auf, den Antrag für eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Sicherheit gutzuheissen.
Ein neuer GAV
Die Sozialpartner arbeiten an der Revision und Verbesserung des GAV, der die Weichen für eine Aufwertung der Branche, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Standardisierung und Erhöhung der Qualität der Dienstleistungen und der Kontrollen des GAV stellen soll.
Weitere Auskünfte:
Susanna Sabbadini, Branchenleiterin Syna, 076 529 68 85
