Trotz einer heute veröffentlichten, sehr schlechten Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz schlägt der Bundesrat keine Massnahmen vor, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Unternehmen zu verbessern. Der Evaluationsbericht zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung nicht nachkommen.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, stellt ernüchtert fest, dass die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern im Jahr 2022 um weitere 0,4 Prozentpunkte angestiegen ist. Das ist ein sehr schlechtes Signal und zeigt, dass die lückenhaften Massnahmen des Parlaments zur Beseitigung der Lohndiskriminierung nicht greifen. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann muss deshalb endlich substanziell revidiert werden. Eine erste Massnahme in diese Richtung wird in der Wintersession des Parlaments von Nationalrätin Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, eingereicht.