Das Bundesamt für Statistik hat heute neue Zahlen zur Lohnungleichheit veröffentlicht. Diese halten eine erfreuliche Entwicklung bereit: Während die gesamte Lohnungleichheit weiter abnimmt, geht endlich auch der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern – die Lohndiskriminierung – zurück, nachdem dieser während mehr als zehn Jahren kontinuierlich angestiegen war. Trotzdem entgehen Frauen nach wie vor einzig aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich 640 Franken pro Monat.
Der Ständerat hat heute eine parlamentarische Initiative von Maya Graf abgelehnt, die eine zentrale Schwachstelle des Gleichstellungsgesetzes beseitigen wollte: die Befristung der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse. Travail.Suisse bedauert diesen Grundsatzentscheid. Damit wird die unsinnige Sunset-Klausel beibehalten, die mit der letzten Revision des Gleichstellungsgesetzes eingeführt wurde. Sie ist eine von mehreren Schwachstellen der Gesetzesrevision von 2020, die eine breite Koalition gegen Lohndiskriminierung korrigieren will.
Trotz einer heute veröffentlichten, sehr schlechten Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz schlägt der Bundesrat keine Massnahmen vor, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Unternehmen zu verbessern. Der Evaluationsbericht zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung nicht nachkommen.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, stellt ernüchtert fest, dass die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern im Jahr 2022 um weitere 0,4 Prozentpunkte angestiegen ist. Das ist ein sehr schlechtes Signal und zeigt, dass die lückenhaften Massnahmen des Parlaments zur Beseitigung der Lohndiskriminierung nicht greifen. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann muss deshalb endlich substanziell revidiert werden. Eine erste Massnahme in diese Richtung wird in der Wintersession des Parlaments von Nationalrätin Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, eingereicht.
