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Vorsorgen fürs Alter

Recht /

Alle Arbeitnehmenden, die 2019 mehr als 21 330 Franken verdienen, sind obligatorisch BVG-versichert. Hier einige Tipps und Infos zum Thema.

Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten jedes Jahr einen Vorsorgeausweis aushändigen. Dieser gibt Auskunft über die Leistungen der BVG-Einrichtung bei der Pensionierung, bei Invalidität und im Todesfall. Es ist wichtig, diese Vorsorgeausweise, genauso wie die Lohnabrechnungen, als Beweisunterlagen aufzubewahren.

Anhand des Vorsorgeausweises kannst du überprüfen, ob dein Altersguthaben korrekt angehäuft und verzinst wurde (obligatorischer Mindestzinssatz 2019: 1%). Sollte der im Vorsorgeausweis aufgeführte gemeldete AHV-Jahreslohn nicht deinem tatsächlichen Jahreslohn entsprechen, so ist der Arbeitgeber aufzufordern, den korrekten Lohn zu melden.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss dich die Pensionskasse darüber aufklären, wie viel Altersguthaben du angespart hast. Weiter muss die Pensionskasse dich anfragen, an wen das Altersguthaben (sogenannte «Freizügigkeitsleistung») ausgezahlt werden soll.
Unterlässt du eine Rückmeldung an die Pensionskasse, so wird die Freizügigkeitsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen. Es empfiehlt sich, jegliche BVG-Guthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen bei der Pensionskasse des aktuellen Arbeitgebers zu bündeln.

Frühzeitig informieren 

Spätestens mit 50 Jahren sollte man sich mit der finanziellen Situation nach der Pensionierung auseinandersetzen. Die voraussichtliche Altersrente der Pensionskasse entnimmst du dem Vorsorgeausweis. Bei der Ausgleichskasse kannst du gratis abklären lassen, wie hoch die AHV-Altersrente voraussichtlich sein wird.

Sollten die beiden Renten aus der 1. und 2. Säule für die Finanzierung des gewünschten Lebensstandards nicht reichen, so empfiehlt es sich, zusätzlich Geld auf die Seite zu legen im Rahmen der 3. Säule (privates Sparen). Bei den meisten Pensionskassen kann man freiwillig zusätzliche Beiträge einzahlen, um die (Alters-) Leistungen zu verbessern. Dieser Einkauf kann auch steuerliche Vorteile bieten.

Noch Fragen? 

Wir helfen dir gerne bei Fragen zur BVG-Versicherung. Kontaktiere dein Regionalsekretariat, damit wir dich beraten und begleiten können.

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