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Bau-Info
Aktuelles aus dem Bauhauptgewerbe

Syna Bau-Info

Dein Arbeitgeber hat die Pflicht, dich vor Kälte zu schützen.

Wusstest du?
Wenn du bei einer Temperatur von unter 15 Grad arbeiten musst, gilt dies gesetzlich als Kältearbeit.
Dein Arbeitgeber hat dann die Pflicht, Schutzmassnahmen zu treffen.
Konkret heisst das
Bei einer Temperatur zwischen 15-10 Grad solltest du dich regelmässig an einem warmen Ort wieder aufwärmen können, spätestens jeweils nach 150 Minuten Arbeit und mindestens für 10 Minuten.
Melde dich bei deinem Syna-Regionalsekretariat, wenn du der Meinung bist, dass dein Arbeitgeber sich zu wenig um deine Gesundheit kümmert.

GENAU ERKLÄRT
Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung

Anhand der Lufttemperatur werden fünf Kältebereiche definiert. Je nachdem unterscheiden sich die minimalen Aufwärmzeiten an sicheren, warmen Orten und die maximalen Arbeitszeiten dazwischen:

Kältebereich Lufttemperatur °C Max. Aufenthaltsdauer
ohne Unterbruch, in Minuten
Mindestdauer Aufwärmzeit
in Minuten
I. Kühl unter +15 bis +10°C 150 10
II. Leicht kalt unter +10 bis -5°C 150 10
III. Kalt unter -5 bis -18°C 90 15
IV. Sehr kalt unter -18 bis -30°C 90 30
V. Tiefkalt unter -30 bis -40°C 60 60
  unter -40°C 20 60
Quelle: DIN 33 403-5-2001-04: Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung
Mehr findest du in dieser Seco-Broschüre (nur deutsch/französisch/italienisch).

Kollegiale Grüsse aus Olten

Guido Schluep, Branchenleiter Bau

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