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Lohndiskriminierung geht zurück, kostet Frauen aber weiterhin 640 Franken pro Monat

Das Bundesamt für Statistik hat heute neue Zahlen zur Lohnungleichheit veröffentlicht. Diese halten eine erfreuliche Entwicklung bereit: Während die gesamte Lohnungleichheit weiter abnimmt, geht endlich auch der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern – die Lohndiskriminierung – zurück, nachdem dieser während mehr als zehn Jahren kontinuierlich angestiegen war. Trotzdem entgehen Frauen nach wie vor einzig aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich 640 Franken pro Monat.

Die detaillierte Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern wird alle zwei Jahre vom Bundesamt für Statistik (BFS) auf der Grundlage der Ergebnisse seiner Lohnstrukturerhebung (LSE) durchgeführt. Die heute veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2024 zeigen für die Gesamtwirtschaft einen Rückgang des gesamten Lohnunterschieds von 16,2 auf 15,7 Prozent (–0,5 Prozentpunkte). Im öffentlichen Sektor ist der Rückgang deutlicher (–1 Prozentpunkt) als in der Privatwirtschaft (–0,3 Prozentpunkte), wo er nahezu unbedeutend ist. Dabei handelt es sich um deskriptive Werte, die auf den durchschnittlichen Bruttolöhnen beruhen.

Travail.Suisse beobachtet seit Jahren mit Sorge, dass der unerklärte Anteil des Lohnunterschieds stetig zunimmt. Dieser Anteil lässt sich nicht durch objektive Kriterien wie das Bildungsniveau einer Person, die Branche, in der sie arbeitet, oder den Umfang ihrer Verantwortung erklären. Fachleute sprechen deshalb von Lohndiskriminierung. Im Jahr 2022 machte diese mit 48,2 Prozent beinahe die Hälfte der gemessenen Lohnunterschiede aus. Seit 2014 war dieser Anteil kontinuierlich gestiegen. 2024 ist er nun endlich zurückgegangen (um 1,3 Prozentpunkte auf 46,9 Prozent), bleibt aber nach wie vor deutlich zu hoch.

Die vom BFS zur Veröffentlichung ausgewählten Zahlen können zu einer falschen Einschätzung der tatsächlichen Situation führen. So weist das BFS darauf hin, dass der unerklärte Lohnunterschied in der Gesamtwirtschaft lediglich 6,5 Prozent beträgt, in der Privatwirtschaft 6,7 Prozent – mit erheblichen Unterschieden je nach Branche – und im öffentlichen Sektor 5,9 Prozent. Diese Zahlen sind zwar korrekt, beruhen jedoch auf einer komplexen Berechnung, bei der die logarithmierten Bruttolöhne verwendet werden, um den relativen unerklärten Lohnunterschied zu bestimmen. Dass die Lohndiskriminierung weiterhin für fast die Hälfte (46,9 Prozent) der gemessenen Lohnunterschiede verantwortlich ist, wird in der Medienmitteilung des BFS hingegen nicht erwähnt. Die entsprechende Angabe findet sich lediglich in einer Grafik auf der Website des Bundesamtes.

Frauen erhalten im Durchschnitt jeden Monat 640 Franken weniger Lohn

Der Rückgang des unerklärten Anteils der Lohnungleichheit ist erfreulich. Trotzdem bleibt die Situation inakzeptabel. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, erklärt: «Die heute veröffentlichten Zahlen könnten den Eindruck erwecken, Lohndiskriminierung sei in der Schweiz kein grosses Problem. Doch dieser Eindruck täuscht: Frauen entgehen allein aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich 640 Franken pro Monat. Das sind zwar 17 Franken weniger als vor zwei Jahren – der Betrag bleibt aber inakzeptabel hoch.» In der Privatwirtschaft beträgt der monatliche Einkommensverlust der Frauen durchschnittlich 644 Franken und reicht von 191 Franken im Gastgewerbe bis zu 1'506 Franken im Finanz- und Versicherungswesen. Über ein gesamtes Erwerbsleben hinweg ist dies alles andere als vernachlässigbar. Diese Realität verlangt eine Antwort des Gesetzgebers.

Die neusten Zahlen für 2024 sind zudem vor dem Hintergrund der jüngsten Revision des Gleichstellungsgesetzes zu betrachten. Seit Juli 2020 verpflichtet dieses grössere Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden dazu, ihre Löhne auf die Einhaltung der Lohngleichheit zu überprüfen. Die für Ende 2027 erwartete abschliessende Evaluation der Wirksamkeit des Gesetzes wird zeigen, ob dieser leichte Rückgang der Lohndiskriminierung eine Folge dieser gesetzlichen Verpflichtung ist. In jedem Fall fordert Travail.Suisse gemeinsam mit einer breiten Koalition von mehr als 50 Organisationen das Parlament dazu auf, diese Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse dauerhaft im Gesetz zu verankern. 

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