Zum Hauptinhalt springen

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch. Sie gehört zur 1. Säule.

Synonym: AHV
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren