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Alters- und Hinterlassenenversicherung

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Begriff Definition
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch. Sie gehört zur 1. Säule.

Synonym: AHV