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Achtung Arbeitsvertrag!

Kennst du deine Rechte?

Arbeitest du im Gastgewerbe? Dann hast du viele Rechte für deine Anstellung: Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L- GAV) und die Gesetze regeln dein Arbeitsverhältnis.

Damit du weisst, was dir zusteht, informieren wir dich über die wichtigsten Stolpersteine. Nur wer sich auskennt, kann sich wehren!


Lohn

Wie viel verdiene ich?

Du arbeitest im Stundenlohn oder im Monatslohn und hast Abzüge, Zuschläge und Überstunden. Unten auf deiner Lohnabrechnung steht dann eine Zahl, welche nicht immer ganz so klar ist. Syna gibt dir hier die wichtigsten Informationen rund um deinen Lohn.

Welche Abzüge sind erlaubt und welche Zuschläge musst du bekommen?

1. Stimmt der Stundenlohn?

Der L-GAV schreibt einen Mindestlohn pro Monat vor. Diesen musst du mindestens erhalten, wenn du zu 100% in deinem Betrieb angestellt bist. Achtung: Wenn du aber im Stundenlohn arbeitest, musst du rechnen um herauszufinden, ob dein Stundenlohn korrekt ist.

Die Rechnung ist so: Monatslohn durch Anzahl Arbeitsstunden = Stundenlohn

Für die Anzahl Arbeitsstunden gilt:

  • Rechne mit 182 Arbeitsstunden pro Monat bei einer 42- Stunden-Woche
  • Rechne mit 188 Arbeitsstunden pro Monat bei einer 43.5 Stunden-Woche
  • Rechne mit 194 Arbeitsstunden pro Monat bei einer 45 Stunden-Woche

Vergleiche also deinen tatsächlichen Stundenlohn mit dem, der dir nach L-GAV zusteht. Melde dich bei uns, wenn dein Stundenlohn zu tief ist, oder du Fragen hierzu hast! Die aktuellen Mindestlöhne findest du auf unserer Webseite.

2. Stimmen die Zuschläge?

Damit du weisst, ob du alle Zuschläge bekommst, geben wir dir hier eine Übersicht:

13. Monatslohn
Dieser ist im L-GAV vorgeschrieben, dein Arbeitgeber muss ihn dir zusätzlich zum normalen Lohn bezahlen. Der 13. Monatslohn muss spätestens jedes Jahr mit dem Dezemberlohn bezahlt werden. Oder auch monatlich: In dem Fall beträgt der Zuschlag für den 13. Monatslohn auf deinen Bruttolohn 8.33%

Ferien
Du hast 5 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, welche du beziehen darfst. Wenn du am Ende deines Arbeitsverhältnisses noch Ferientage hast, dann müssen dir diese ausbezahlt werden – mit 1/30 des Monatslohnes pro Ferientag. Wenn du im Stundenlohn arbeitest und die Ferien jeden Monat bezahlt bekommst, beträgt der Zuschlag auf deinen Bruttolohn 10.65%.

Feiertage
Das gleiche gilt für Feiertage. Du hast pro Jahr Anspruch auf 6 Feiertage. Solltest du am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Feiertage haben, so beträgt der Zuschlag 1/22 deines Bruttolohnes.

→ Wenn du nicht geübt bist im Berechnen der Zuschläge, schick uns deine Lohnabrechnung und wir kontrollieren, ob alles korrekt ist!

3. Stimmen die Abzüge?

Manchmal scheinen die Abzüge viel zu hoch. Kontrolliere deshalb genau, ob diese auch erlaubt sind. Erlaubt sind folgende Abzüge auf deinen Lohn:

  • Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, Kranken- und Unfallversicherung) sowie berufliche Vorsorge.
  • Quellensteuer
  • Abzug für den Vollzugskostenbeitrag
  • Mietzins- und Verpflegungskosten (nur bei tatsächlichem Bezug!)
  • Allfällig bereits bezahlter Lohnvorschuss

→ Bitte fordere eine schriftliche Erklärung deines Arbeitgebers, wenn er Schadenersatzleistungen oder Entschädigungen wegen Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle geltend macht. Wir kontrollieren für dich, ob diese Rechtens sind oder nicht.

Rechnest du nicht so gerne oder bist du unsicher? Komm einfach bei deinem Regionalsekretariat vorbei oder schick uns deine Unterlagen. Wir kontrollieren dein Arbeitsverhältnis und fordern deine Rechte ein.


Übrigens: Jedes Jahr verhandelt Syna für dich die Mindestlöhne neu, damit diese endlich nachhaltig steigen. Dies ist dringend nötig, denn die Mindestlöhne im Gastgewerbe sind nach wie vor viel zu tief!

Pensum

Muss das im Abeitsvertrag stehen?

Weisst du, weshalb das Pensum im Arbeitsvertrag so wichtig ist? Und weshalb viele Arbeitgeber gerne diese Angabe im Vertrag weglassen? Wir erklären dir, weshalb diese Zahl im Vertrag so wichtig ist:

1. Du hast einen guten Arbeitsvertrag mit fixem Pensum?

Das ist sehr gut, weil dein Chef dir das abgemachte Pensum an Arbeit zur Verfügung stellen muss. Wenn er dir also kurzfristig absagt und dir weniger Arbeit zur Verfügung stellt, als im Vertrag festgesetzt ist, muss er dir die so entfallenen Stunden trotzdem bezahlen. Das heisst dann Arbeitgeberverzug und ist gesetzlich so vorgeschrieben.

2. In deinem Arbeitsvertrag steht ein variables Pensum?

Das ist leider nicht sehr gut für dich. Denn deine Chefin sichert dir lediglich das kleinere genannte Pensum zu. Steht in deinem Vertrag zum Beispiel 40-80%, dann kannst du nur darauf zählen, dass du 40% Arbeit bekommst, du musst dich aber bis zu einem Pensum von 80% zur Verfügung stellen. Für dich bedeutet das vor allem, dass du nicht genau weisst, wieviel Geld du Ende Monat zur Verfügung hast und wieviel Freizeit du einplanen kannst.

3. In deinem Arbeitsvertrag steht kein Pensum?

Leider ist dieser Vertrag nur für deinen Chef von Vorteil. Er kann dich einteilen, wie er möchte, du hast keine Entschädigung, falls einmal weniger Arbeit anfallen sollte. Und dazu kommt, dass du auch keine Überstunden aufschreiben kannst, wenn eine besonders arbeitsintensive Zeit ansteht. Hier lohnt es sich, nachträglich eine schriftliche Abmachung mit deiner Chefin zu treffen, wieviel du pro Woche arbeiten kannst.

Du siehst: Ein fixes Pensum im Arbeitsvertrag ist zentral, damit du deine Freizeit und dein Budget planen kannst. Ein Arbeitsvertrag ohne Pensum nützt vor allem einer Person: deinem Arbeitgeber. Für dich bedeutet dies leider nur Nachteile.

Du hast Fragen zu deinem Arbeitsvertrag? Kein Problem! Bring deinen Vertrag in dein Syna-Regionalsekretariat. Wir prüfen, wo Verbesserungen möglich sind und helfen dir, diese einzufordern.

Syna – deine Gewerkschaft

Zusammen stark für faire Arbeit!
Als Gewerkschaft vertritt Syna Arbeitnehmende aus allen möglichen Berufen – auch im Gastgewerbe. Wir verhandeln mit Arbeitgebenden über bessere Arbeitsbedingungen und starke Gesamtarbeitsverträge für unsere rund 60000 Mitglieder. Als Mitglied profitierst du ausserdem von verschiedenen Vorteilen.

Weiterbildung

Unterstützung bei Weiterbildung

Syna ist deine Bildung wichtig! Deshalb unterstützen wir unsere Mitglieder mit bis zu 1000.- Fr pro Jahr.

Rechtsberatung

Mitglieder profitieren

Syna-Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz. Wir sind für dich da bei Streitigkeiten betreffend Kündigung, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung usw.

Rückerstattung

Kein Berufsbeitrag

Als Syna-Mitglied erhältst du die Berufsbeiträge (89.00 Fr.) zurückerstattet. Melde dich dafür bei deinem Regionalsekretariat!

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