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Coronavirus: Gesundheit vor Profit!

Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden muss in allen Branchen bedingungslos umgesetzt werden. Die Gewerkschaft Syna fordert: Betriebe, die dies nicht garantieren können, müssen geschlossen bleiben. Parallel braucht es aber auch mehr Mittel für Kurzarbeitsentschädigungen, und zwar sofort!

Der Bund hat die wichtigsten Massnahmen zur Bekämpfung der Übertragung des Coronavirus unmissverständlich festgehalten, und sie sind mittlerweile allen bekannt: regelmässiges und intensives Händewaschen sowie Abstand halten. Für Syna ist klar, dass diese Massnahmen an allen Arbeitsplätzen bedingungslos eingehalten werden müssen.

Desolate Situation auf Baustellen und im Verkauf
Auf vielen Baustellen herrscht diesbezüglich aber eine desolate Situation: In engen Baucontainern drängen sich die Bauarbeiter, um ihre Arbeitskleider an- und wieder auszuziehen. Das Mittagessen wird mangels Alternativen zusammen an kleinen Tischen eingenommen. Und die sanitären Anlagen sind oft nicht in dem Zustand, den die jetzige Situation eindringlich verlangt. Auch im Verkauf ist der Schutz der Arbeitnehmenden oft schwer einzuhalten – nicht zuletzt auch wegen der Kundinnen und Kunden, die Hamsterkäufe tätigen.

Weiterarbeit ja, aber keine Gefährdung der Angestellten!
Dass in verschiedenen Branchen weitergearbeitet wird, um die Versorgung sicherzustellen und das wirtschaftliche Leben nicht ganz zum Erliegen zu bringen, ist für Syna grundsätzlich nachvollziehbar. Dies darf aber auf keinen Fall auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden geschehen! Es sollte jetzt allen klar sein, dass die Situation hochdramatisch ist: Wir müssen alles tun, um die Verbreitung des Virus zu verhindern – andernfalls drohen uns eine Überlastung des Gesundheitssystems und Zustände wie aktuell in Norditalien!

Kantone in der Pflicht
Deshalb ist klar: Wenn am Arbeitsplatz der Gesundheitsschutz der Angestellten nicht garantiert werden kann, dann ist der Betriebsteil oder die betroffenen Baustelle zu schliessen, oder der fehlbare Arbeitgeber ist von der Baustelle fernzuhalten. Dabei sind die Kantone in der Verantwortung: Sie haben die Kompetenz, entsprechende Kontrollen zu machen und bei Nichteinhaltung des Gesundheitsschutzes einen Betrieb oder Teile davon zu schliessen.
Sehen sich Arbeitgeber in Kantonen ausserstande, die notwendigen Massnahmen zu garantieren, sollen die betroffenen Sozialpartner gemeinsam vom Kanton die flächendeckende Schliessung von Baustellen fordern. Über die Kurzarbeit erhalten dann die Angestellten weiterhin zumindest einen Grossteil ihres Lohns.
In den Kantonen muss jetzt dringend gehandelt werden: Es darf nicht sein, dass viele Betriebe und Läden geschlossen sind, gleichzeitig aber bestimmte Branchen hemmungslos aus Profitgier weiterarbeiten – und damit die Gesundheit ihre Mitarbeitenden und letztlich das Funktionieren unseres Gesundheitssystems aufs Spiel setzen.

Mehr Mittel vom Bund, jetzt!
Parallel zur Durchsetzung des Gesundheitsschutzes und zur Verschärfung der Kontrollen muss den Unternehmen aber auch eine Perspektive zum wirtschaftlichen Überleben gegeben werden – dies vor allem auch im Interesse der Arbeitnehmenden. Syna erwartet vom Bund – wie bereits an den nationalen runden Tischen stets gefordert –, dass er morgen die Mittel zur Entschädigung der Kurzarbeit massiv aufstockt. Insbesondere sollen endlich Möglichkeiten geschaffen werden, dass auch Teilzeitangestellte, Stundenlöhner/-innen, Arbeitnehmende mit befristeten Arbeitsverträgen, Temporärangestellte, Selbstständige und Einzelfirmen von der Entschädigung profitieren können. Zudem braucht es Direktunterstützung, die in dringenden Fällen unkompliziert und schnell gewährt werden kann. Dazu braucht es wesentlich mehr Mittel als die 10 Milliarden Franken, die der Bund vor Wochenfrist versprochen hat.
Ebenso soll der Bundesrat – wie von Syna gefordert – morgen Lösungen präsentieren, um die strittige Frage der Lohnfortzahlung bei längerer Kinderbetreuung oder bei der Quarantäne von Angestellten zugunsten der Arbeitnehmenden zu klären.

Es muss unbedingt verhindert werden, dass am Monatsende Angestellte ohne Lohn und Selbstständige mittellos dastehen. Syna erwartet von Bund und Kantonen, dass er in dieser Zeit der Unsicherheit den Menschen zumindest eine minimale wirtschaftliche Perspektive bietet!


Weitere Auskünfte
Mathias Regotz, Vizepräsident, Leiter Interessens- & Vertragspolitik

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