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Draussen arbeiten bei Hitze

In der Schweiz gibt es kein Recht auf Hitzefrei bei der Arbeit. Die Arbeitgebenden müssen jedoch die nötigen Massnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.

Ist Hitze ein Gesundheitsrisiko?

Hohe Lufttemperaturen gelten als Gesundheitsrisiko, da Hitzeerkrankungen auftreten können. Diese reichen von Hitzekrämpfen, Hitzeerschöpfung, Hitzeschäden bei körperlicher Anstrengung bis hin zum Hitzeschlag.

Welche Pflichten haben Arbeitgebende?

Arbeitgebende tragen, gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, die Verantwortung dafür, dass die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht beeinträchtigt wird. Bezüglich Hitze müssen Arbeitgebende verschiedene Massnahmen prüfen, wie diese reduziert werden kann. Dies kann durch technische Massnahmen, beispielsweise Schutzzelte oder Sonnenschirme, oder organisatorische Massnahmen, wie Anpassung der Arbeitsabläufe erfolgen.

Kann die Gesundheitsgefahr der Hitze damit nur teilweise oder gar nicht behoben werden, müssen Arbeitgebende personenbezogene Massnahmen anwenden, indem zumutbare und wirksame persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und angemessene Weisungen erteilt werden. Oder auf nichtjuristendeutsch: Arbeitest du bei Hitze draussen und die bisherigen Massnahmen schützen dich noch nicht genug, dann müssen dir deine Vorgesetzten Sonnencrème, Nackenschutz und genügend Wasser zur Verfügung stellen. Die Kosten für die Schutzmassnahmen und die Schulung der Arbeitnehmenden müssen die Arbeitgebenden tragen.

Welche Verantwortung haben Arbeitnehmende?

Der Schutz der Gesundheit liegt aber nicht nur in der Verantwortung der Arbeitgebenden, sondern auch der Arbeitnehmenden. Diese müssen sich an die Weisungen der Arbeitgebenden halten und die Massnahmen befolgen. Ansonsten können Arbeitgebende diese ermahnen und allenfalls deren Leistung zurückweisen. Gesundheitsschutz funktioniert nur in Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.

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