Gewerkschaftliches Engagement – Dein gutes Recht!
Syna und die anderen Gewerkschaften nehmen in der Arbeitswelt eine wichtige Rolle ein: Sie vertreten die kollektiven Interessen und, sofern du Mitglied bist, auch deine individuellen Rechte als Arbeitnehmer/-in. Die Mitgliedschaft und entsprechende Kontaktaufnahme darf dir von niemandem verboten werden, auch nicht von deiner oder deinem Vorgesetzten!
Die rechtliche Situation ist klar: Artikel 23 der Bundesverfassung regelt, dass jede Person das Recht hat, Vereinigungen beizutreten und anzugehören. Dazu gehören auch Gewerkschaften. Zur Arbeit der Gewerkschaften gehört es, dich bei Problemen am Arbeitsplatz zu unterstützen – sei es bei grundloser Kündigung, fehlenden Pausen oder zu wenig Lohn. Wir bieten dir rechtliche Unterstützung und helfen dir, dich mit anderen Arbeitnehmenden aus deiner Branche zu vernetzen. Das alles ist dein gutes Recht. Auch die Arbeitgeber schliessen sich zur gegenseitigen Unterstützung in Arbeitgeberverbänden zusammen – wieso solltest dann du es nicht dürfen?!
Melde dich bei Problemen!
Wenn du also jemals Probleme am Arbeitsplatz hast, weil du einer Gewerkschaft beigetreten bist oder uns in ein Problem involviert hast, ist das unzulässig. Allfällige Nachteile die dir angedroht werden, halten vor Gericht nicht stand!
Solltest du jemals in eine solche Situation kommen, dann melde dich bitte sofort bei uns. Wir sind für dich da! Zusammen werden wir Lösungen suchen. Dein Regionalsekretariat erreichst du jeweils hier:
syna.ch/regionen