Skip to main content

Grafische Industrie: gemeinsam für Unternehmen und Beschäftigte

Die Sozialpartner der grafischen Industrie – viscom, syndicom und Syna – begrüssen die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Corona-Krise. Es werden jedoch weitere Massnahmen folgen müssen, denn diese Aufgabe kann leider nicht von heute auf morgen gelöst werden. Wir als Sozialpartner bleiben hier am Ball.

Alle Betriebe, die die Tätigkeit wenn auch nur teilweise fortsetzen können, weisen wir auf die Pflicht zur strikten Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen gemäss der von den Bundesbehörden erlassenen Vorschriften hin.

Wer zur Arbeit geht, geht auch wieder nach Hause: Daher ist es wichtig, dass die Massnahmen strikt durchgesetzt werden – zum Schutz der Mitarbeitenden selbst, ihrer Familien, aber auch der Kolleg*innen am Arbeitsplatz. Sehr wichtig ist hier die umfassende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Personalkommissionen (wo vorhanden) oder direkt mit dem Personal.

Zögern Sie nicht, Kurzarbeit zu beantragen! Insbesondere nach den vom Bundesrat bereitgestellten Hilfen. Wir erinnern:

  • Um Zugang zu Kurzarbeit zu erhalten, müssen Angestellte keine Überstunden oder Ferien abbauen.
  • Keine Wartetage mehr, die von der Firma bezahlt werden müssen
  • Auch Lehrlinge und Personen mit einem befristeten Vertrag haben ein Recht auf Kurzarbeit.


Da viele Personen zum ersten Mal mit Kurzarbeit konfrontiert werden, sind die Lohnabteilungen jetzt besonders aufgefordert, verständliche Lohnausweise für die Belegschaft mit Angaben zu den geleisteten und nicht geleisteten Arbeitsstunden zu erstellen. Durch Mitarbeitende beantragte Ferien sind unbürokratisch zu gewähren.