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Keine Observation von Versicherten ohne richterliche Genehmigung!

Syna und Travail.Suisse unterstützen das Referendum gegen die Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts und die damit vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur Observation von Versicherten.

Im Schnellverfahren hat das Parlament in der Frühlingssession eine gesetzliche Grundlage für die Observation von Versicherten beschlossen. AHV, IV, die Krankenversicherer, die Suva oder andere Unfallversicherer sowie die Arbeitslosenversicherung sollen künftig die Möglichkeit haben, Versicherte verdeckt überwachen zu lassen, und das ohne richterliche Genehmigung. Damit erhalten die Versicherungen weitergehende Befugnisse als die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

Syna und Travail.Suisse befürworten ein dezidiertes Vorgehen gegen Versicherungsmissbrauch und -betrug. Die entsprechenden Massnahmen müssen sich aber an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten und verhältnismässig sein. Es ist deshalb unabdingbar, dass eine Überwachung nur dann erfolgen darf, wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt, die einen Missbrauchsverdacht bestätigt.

Syna und Travail.Suisse haben deshalb entschieden, das Referendum gegen die Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts zu unterstützen. «Dieses Gesetz widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und ist eines Rechtsstaates unwürdig», unterstreicht Adrian Wüthrich, Präsident, im Namen des Vorstandes von Travail.Suisse. «Es darf nicht sein, dass Versicherungen bei der Überwachung ihrer Versicherten weitgehend freie Hand und mehr Kompetenzen als die Polizei bei der Aufklärung eines Mordes haben. Ein Gesetz, das dies möglich macht, gilt es zu bekämpfen».

Weitere Informationen:
Arno Kerst
, Präsident

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