Zum Hauptinhalt springen

Lohnschutz ist keine Verhandlungsmasse!

Seit dem Eklat rund um die flankierenden Massnahmen (FlaM) stehen die Gewerkschaften im Kreuzfeuer der Kritik: Von «Gesprächsverweigerung», «unschweizerisch» bis gar «verantwortungslos» ist die Rede. Adrian Wüthrich, Präsident unseres Dachverbandes Travail.Suisse, erklärt, was tatsächlich geschah, und warum der Lohnschutz nicht verhandelbar ist.

Die FlaM schützen die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz vor den viel tieferen Löhnen der Arbeitnehmenden aus der EU. Das Schweizer Entsendegesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmende, die für ausländische Unternehmen in der Schweiz arbeiten («Entsendete»), gleich viel verdienen müssen wie inländische. Dank diesem Grundsatz kann die Schweiz ihr Lohnniveau halten. Ohne hätten die Arbeitnehmenden in der Schweiz ein grosses Problem: Sie bekämen aufgrund ihres höheren Gehalts die Stelle nicht oder nur zu einem tieferen Lohn.

Reine Abbauvorlage

Die EU verlangt im Rahmen der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen Zugeständnisse bei den FlaM: Sie will den Rahmenvertrag mit der Schweiz nur dann abschliessen, wenn dafür der Lohnschutz gelockert wird. Als Vertretung der Arbeitnehmenden kann Travail.Suisse bei solchen Verhandlungen nicht mitmachen. Ursprünglich war das auch die Haltung des Bundesrats – bis Bundesrat Ignazio Cassis in den Medien mit der «Lockerung der 8-Tage-Regelung» vorpreschte.

Vor den Sommerferien wollte plötzlich auch Bundesrat Johann Schneider-Ammann mit den Sozialpartnern und den Kantonen über «technische Anpassungen» diskutieren. Travail.Suisse hat an diesen Gesprächen teilgenommen – mit einer klaren Position: Das Schutzniveau der Löhne in der Schweiz muss zwingend gehalten werden. Doch statt bewährte, vertraulich geführte Verhandlungen unter Sozialpartnern mit dem Ziel eines echten Kompromisses, wurden fast ausschliesslich Vorschläge zum Abbau des Lohnschutzes präsentiert. Ohne Kompensationen führt ein solcher Abbau nur zu einer Senkung des Lohnschutzniveaus. Nach mehreren erfolglosen Versuchen, Bundesrat Schneider-Ammann klarzumachen, dass wir einem Abbau des Lohnschutzes nicht zustimmen können, entschied sich Travail.Suisse deshalb, die Gespräche abzubrechen.

Ungeschickte Sommerferien-Aktion 
Der Bundesrat verhandelt schon lange über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU – schon jahrelang. Auch, dass die EU Mühe mit der 8-Tage-Regel hat, ist seit Jahren bekannt. Die Sozialpartner erst drei Monate, bevor das Abkommen abgeschlossen werden soll, zu konsultieren, entspricht nicht der bewährten Schweizer Tradition von sozialpartnerschaftlicher Kompromissfindung!

Diese «Sommerferien-Hau-ruck-Aktion» von Bundesrat Schneider-Ammann war weder sorgfältig aufgegleist noch richtig zu Ende gedacht. Und: Bei den Abbauplänen des Wirtschaftsdepartements ging es längst nicht nur um die Voranmeldefrist von acht Tagen. In sechs weiteren Punkten wurden Abbauvorschläge präsentiert. Ausgleichsmassnahmen für den Erhalt des Lohnschutzniveaus standen dagegen keine zur Diskussion. Damit war für Travail.Suisse klar, dass es keinen Kompromiss mehr geben kann. Und obwohl Travail.Suisse die Sozialpartnerschaft stets hochhält, zeigte die Situation, dass weitere Gespräche keinen Sinn mehr machen.
Weiterhin offen für Gespräche 

Travail.Suisse unterstützt nach wie vor klar den Beschluss des Bundesrates vom 4. Juli 2018: Der Bundesrat muss die FlaM als rote Linie deklarieren. Das Rahmenabkommen hat vor dem Volk keine Chance, wenn für alle EU-Forderungen eine Lösung hingebogen wird, die Arbeitnehmenden aber ausschliesslich Konzessionen machen müssen. Travail.Suisse ist offen für eine Evaluation der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Verbesserungen können vorgenommen werden: Ein neues computergestütztes Meldeverfahren etwa könnte die Umsetzung der FlaM verbessern. Dies muss die Schweiz aber eigenständig, ohne Druck der EU tun. Travail.Suisse ist gerne bereit an entsprechenden Gesprächen ausserhalb der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen teilzunehmen.


Ähnliche Beiträge