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Me, myself and my Gig

Selbstständig zu arbeiten kann sehr erfüllend sein, trotz Eigenverantwortung und damit verbundener Risiken. Dies gilt jedoch nicht für Scheinselbstständige wie Uber Worker und Co.

Neben der Erfüllung birgt die Selbstständigkeit auch Gefahren: So neigen Selbstständige generell dazu, sich zu überarbeiten, da sie das finanzielle Risiko alleine tragen. Im Vergleich zu Angestellten arbeiten sie wöchentlich im Schnitt 8 Stunden mehr. Und weil die Aufträge manchmal sehr kurzfristig reinkommen, müssen Selbstständige häufig unregelmässig arbeiten.
Auch nehmen sie weniger Ferien. Die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben verschwindet oft; nicht zuletzt auf Kosten der Gesundheit: Selbstständig Erwerbende sind länger krank als Angestellte – im Schnitt während 6 Monaten.
Trotzdem sind sie in der Regel zufriedener mit ihrer Arbeit als Angestellte, weil sie selbst bestimmen können, unter welchen Bedingungen sie arbeiten.

Selbstständig ≠ selbstständig 

Die Arbeitsbedingungen variieren jedoch auch unter den Selbstständigen sehr stark. Generell gilt: je höher die Ausbildung, desto besser die Bedingungen.
Am schlechtesten haben es die sogenannten «Gig Worker». Damit sind unabhängig Beschäftigte wie Uber-Fahrer oder Notime-Velokuriere gemeint, die hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig sind und kurzfristige, in der Regel kleinere Aufträge erledigen.
Diese «Gig-Arbeit» gibt es eigentlich schon lange. Sie hat sich aber durch die Entstehung von Onlineplattformen wie Airbnb, Uber usw. extrem verbreitet. Immer mehr Dienstleistungen – von der Reinigung bis zum Handwerk – werden im Netz angeboten.

Der Schein trügt 

Die dahinterstehenden Unternehmen verstehen sich nicht als Arbeitgeber, sondern als Vermittler zwischen Kunden und Auftragnehmenden. Dieser simple Trick lohnt sich für sie, denn sie übertragen damit das unternehmerische Risiko vollkommen auf die Beschäftigten.
Ein regelmässiger Lohn ist nicht garantiert; ohne Auftrag oder während den Ferien kommt kein Geld rein. Wie regulär Selbstständige müssen auch Scheinselbstständige für ihre Versicherungskosten und für die eigenen Arbeitsutensilien aufkommen. Gleichzeitig machen die Unternehmen ihren Beschäftigten oft einschränkende Vorgaben, wie zum Beispiel der Fahrdienst Uber, der fixe Kilometerpreise vorschreibt.

Da Scheinselbstständige per Definition keine Arbeitnehmenden sind, gelten für sie auch Rechte wie Ruhezeitenregelungen, bezahlte Urlaubs- oder Krankheitstage nicht.
Für die «Gig Worker» bleibt von der Gestaltungsfreiheit der Selbstständigkeit also nicht viel übrig – ausser der Freiheit, sich für relativ wenig Cash ausbeuten zu lassen.

Lets get connected 

Ohne wirklich selbstbestimmt handeln zu können, ist Selbstständigkeit nicht förderlich für die Beschäftigten, weder für die Motivation noch für die Gesundheit.
Als Unternehmer/-in deiner selbst ist jede andere Person eine Konkurrenz, die dir Aufträge wegnehmen könnte. Deshalb musst du möglichst verfügbar sein und dich ständig optimieren, um möglichst gut auf dem Arbeitsmarkt dazustehen. Das kann grossen Stress und je nach persönlichen Ressourcen sogar Existenzängste verursachen.

Solche Arbeitsverhältnisse werden zukünftig noch zunehmen. Syna setzt sich dafür ein, dass auch diese Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen erhalten. Das bedingt aber, dass sich die Scheinselbstständigen zusammenschliessen, um gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen einzustehen.


Weitere Informationen
Sabri Schumacher, Fachstelle Jugend und Gleichstellung

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