Skip to main content

MEM-GAV: Mindestlohn in der Region C* steigt

Dank Syna gibt es in der GAV-Region mit den tiefsten Löhnen eine automatische Anpassung des Mindestlohns.

Im Gesamtarbeitsvertrag der MEM-Industrie (MEM-GAV) ist eine jährliche automatische Anpassung der Mindestlöhne an die Teuerung vorgesehen. Massgebend dafür ist jeweils die Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 31. Oktober gegenüber dem Vorjahr. Entwickelt sich dieser negativ, hat das keinen Einfluss auf die Mindestlöhne.

Per 31. Oktober 2019 ist der LIK gegenüber dem Vorjahr um 0,3% gesunken. Deshalb kommt es nicht zu einer Erhöhung der Mindestlöhne – ausser in einer Region.

Dank der Intervention von Syna wurde im neuen MEM-GAV festgelegt, dass der Mindestlohn in der Tieflohnregion C* jährlich automatisch um 30 Franken pro Monat ansteigt.

Ab 1. Januar 2020 beträgt der Mindestlohn in der Region C* somit neu 3'400 Franken für Ungelernte und 3'700 Franken für qualifizierte Mitarbeitende.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren