Die Mitarbeitenden in der MEM-Branche profitieren seit dem 1. Juli 2023 weiter von einem Gesamtarbeitsvertrag. Das neue Vertragswerk ist bis am 30. Juni 2028 gültig und bietet den Mitarbeitenden somit auch in den kommenden Jahren Schutz und übergesetzliche Regelungen.
An der diesjährigen Industrietagung im Zentrum: die aktuelle wirtschaftliche Lage, das neue Syna-Industrieteam, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Forderungen für den GAV in der MEM.
Im nächsten Jahr wird der Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV MEM) neu verhandelt. Die Gewerkschaften Syna und Unia haben einen gemeinsamen Forderungskatalog verabschiedet, der auf zwei Umfragen bei Beschäftigten und Personalkommissionen beruht. Sie fordern insbesondere Verbesserungen bei den Löhnen, beim Teuerungsausgleich und beim Schutz vor Entlassungen.
An der Branchenkonferenz der MEM-Industrie von vergangener Woche haben die Teilnehmenden einen umfassenden Aktionsplan zum Schutz der Angestellten verabschiedet. Darin fordern die Arbeitnehmenden der MEM-Industrie nebst Lohnanpassungen mehr betriebliche Mitbestimmung, die Teilnahme der Arbeitgebenden an der MEM-Passerelle 4.0 und einen besseren Gesundheitsschutz.
Enics Schweiz AG hat heute bekannt gegeben, dass sie ihren Aargauer Standort aufgeben und die Produktion ins Ausland verlagern will. Die 125 Mitarbeitenden verlieren ihre Stelle.
Dank Syna gibt es in der GAV-Region mit den tiefsten Löhnen eine automatische Anpassung des Mindestlohns.
Ende März fand in Olten die jährliche Syna-Branchenkonferenz der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM) statt. Die zahlreichen Delegierten vertieften mit viel Elan und engagierter Diskussion das Thema «Digitalisierung».
Dank Syna gibt es seit Juli 2018 den neuen MEM-GAV. Eine Erfolgsgeschichte – denn wir konnten für die Arbeitnehmenden viel erreichen. Jetzt ist der Syna-Kommentar zum Gesamtarbeitsvertrag verfügbar.
Dank Syna wurde im neuen MEM-GAV vereinbart, dass alle Mindestlöhne jedes Jahr an die Teuerung (LIK) angepasst werden. Ab 1. Januar 2019 profitieren die Arbeitnehmenden nun zum ersten Mal davon.