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MEM-GAV 2018–2023: Mindestlohnanpassungen

Dank Syna wurde im neuen MEM-GAV vereinbart, dass alle Mindestlöhne jedes Jahr an die Teuerung (LIK) angepasst werden. Ab 1. Januar 2019 profitieren die Arbeitnehmenden nun zum ersten Mal davon.

Per 1. Januar 2019 gelten erstmals die neuen, um die Teuerung von 1,2% erhöhten Mindestlöhne (massgebender Zeitraum: Ende Oktober 2017 bis Ende Oktober 2018).

Zusätzlich werden auch die Mindestlöhne in der Lohnregion C (unter anderem Kanton Tessin und Jurabogen) um 30&nbps;Fr. angehoben. Der neue MEM-GAV sieht vor, dass die Mindestlöhne in der Lohnregion C jedes Jahr um 30 Fr. erhöht werden. Damit konnte Syna durchsetzen, dass die Lohnregionen C langsam aber sicher aus der Niederiglohnfalle herausgeführt werden.

Die ab 1. Januar 2019 geltenden MEM-Mindestlöhne:

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